Satzung soll künftig hohe Mauern verhindern

von Catrin Guntersdorfer

„Unser Dorf soll schöner werden“, forderte Bürgermeister Georg Reitsberger in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses. Daher will die Gemeinde künftig mit einer eigenen Satzung hohe Steinmauern an Grundstücksgrenzen zur Straße hin verhindern. Die Gestaltung von Gärten und Zäunen soll in Zukunft klar geregelt werden. Massive Mauern neben öffentlichen Wegen und Straßen sollen daher bald nicht mehr erlaubt sein. Da im Gemeindegebiet immer mehr Gabionen-Wände das Ortsbild dominieren,  möchte man durch eine Regelung den Gartenstadt-Charakter der Kommune und das „charakteristische Ortsbild“ erhalten, so Baumatsleiterin Brigitte Littke. Die jetzt gewünschten Vorgaben zur Gesaltung der Grundstücksgrenzen sind jedoch nicht unumstritten. Grundsätzlich wurde der Satzungsvorschlag im Ausschuss zwar positiv aufgenommen, doch stellte beispielsweise Herbert Uhl (FW) die Frage nach Ausnahmen, wenn es etwa um die Höhe der Mauern an viel befahrenen Straßen ginge. Von den Grünen wird die Satzung ausdrücklich begrüßt, es wurde jedoch in Frage gestellt, wie die Kontrolle zur Einhaltung der neuen Regeln bewerkstelligt werden solle. Littke sieht darin zwar durchaus einen Aufwand, verwies jedoch auf die Möglichkeit, hierfür einen Kontrolleur einzustellen. Im Vorfeld hatte sich eine Arbeitsgruppe mit der “Freiflächen- und Gestaltungssatzung“ im Gemeindegebiet beschäftigt. Die Initiative dazu kam von der SPD. Zur Verdeutlichung der Problematik wurden im Laufe der Sitzung von Littke eine Reihe an Beispielen aus dem Gemeindegebiet gezeigt.

Ein Beispiel aus dem Gemeindebereich (Foto: b304)
Solche “Gabionen-Zäune” soll es demnächst nicht mehr geben (Foto: b304)
Auch blickdichte Holzzäune sollen nicht mehr erlaubt sein (Foto: b304)

Meterhohe Steinmauern, Rohr- und Kunststoffplatten oder komplett blickdichte Holzzäune sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Auch Matten und Holzwände sollen nicht mehr an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt werden dürfen. Die Einfriedungen sollen offen, licht- und luftdurchlässig sein. Als Materialien sind Holzlatten, Metall- und Maschendrahtzäune möglich. Diese dürfen aber nur bis zu 1,80 Meter hoch sein. Mauern sind zwar weiterhin möglich, aber nur bis zu einer Höhe von 1,20 Metern. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss wohl bald mit hohen Bußgeldern rechnen. Welche Regeln es letztendlich genau sein werden, wird in den kommenden Wochen beraten. Ein Beschluss soll in der Sitzung im November fallen. Rückwirkend werden die Vorschriften nicht gelten. Mauern, die jetzt schon steht, dürfen auch bleiben.