Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar. Sie dient der Information, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Alle Bürger sind dazu heute Abend um 19.30 Uhr herzlich in den Pfarrsaal „Zum Kostbaren Blut Christi“ in Vaterstetten eingeladen.
In Bayern muss der erste Bürgermeister einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung einberufen (Art. 18 GO). Zweck und Aufgabe ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Gemeindegebiet wohnenden Bürgerinnen und Bürger auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Gemeindeverwaltung. Jeder Bürger ist zur Teilnahme an der Bürgerversammlung berechtigt und hat dort Rederecht. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen anschließend innerhalb von drei Monaten im Gemeinderat behandelt werden.
- Die Bürgerversammlung findet heute Abend (8. Mai) um 19.30 Uhr im Pfarrsaal „Zum Kostbaren Blut Christi” in Vaterstetten statt.
- Am Mittwoch (10.05.) findet dann eine zweite Bürgerversammlung in Parsdorf statt (19:30 Uhr im Saal Alte Post in Parsdorf)