Regeln für Silvester

von b304

Auch dieses Jahr wird es in Bayern an Silvester wieder ruhiger zugehen, denn der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerken auf öffentlichen Plätzen ist auch zum Jahreswechsel 21/22 untersagt. Bereits am 2. Dezember verkündete die Bundesregierung dazu die Einführung eines bundesweiten Böllerverbots.Ebenso werden die Silvesterfeiern eher übersichtlich ausfallen und in kleiner Runden stattfinden, da für Geimpfte und Genesene zu Silvester gilt, dass sie sich privat maximal zu zehnt treffen dürfen- egal ob drinnen oder draußen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.Sobald eine Person an der Party teilnimmt, die nicht genesen und nicht geimpft ist, dürfen sich nur Angehörige eines Haushalts mit höchstens zwei weitern Menschen aus einem anderen Hausstand treffen. Auch an Silvester gilt im Innen- und Außenbereichvon Restaurants, Wirtshäusern und Cafés die 2G-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben ausschließlich Geimpfte und Genesene. Eine Ausnahmeregelung gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler. Kontaktbeschränkungen gelten in der Gastronomie jedoch nicht. Hier können sich also mehr als zehn Personen treffen. Außerdem ist in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2022 die aktuell geltende Sperrstunde für eine Nacht aufgehoben. Tanzveranstaltungen sind jedoch untersagt und Clubs sowie Diskotheken sind weiterhin komplett geschlossen.Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist in der Regel untersagt. Das bedeutet, dass an Silvester ab 15.00 Uhr bis 1. Januar, 9.00 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen Plätzen verboten sind. Hier darf zudem kein Alkohol getrunken werden.