Obdachlose lehnt Hilfe ab

von Markus Bistrick

Seit einigen Wochen hält sich eine obdachlose Frau rund um den Vaterstettener S-Bahnhof auf. Sie schläft unter anderem im Treppenaufgang und im Parkhaus. Hilfsangebote der Gemeinde habe die Frau bislang abgelehnt. Doch nicht die Obdachlosigkeit an sich ist ein Problem, sondern vor allem die Nutzung des öffentlichen Brunnens zum Waschen von Kleidung.

Nach Angaben der Verwaltung haben sich bereits Bürger wegen der Situation am Bahnhof gemeldet. Ist eine betroffene Person nicht in der Lage, sich selbst zu helfen, gehört es grundsätzlich zu den Aufgaben der zuständigen Gemeinde, zumindest eine einfache vorübergehende Unterkunft bereitzustellen. Der Frau seien mehrfach Hilfsangebote gemacht worden, diese habe sie bislang jedoch abgelehnt, teilt die Gemeinde auf B304.de-Nachfrage mit. Auch die Polizei sei informiert und kontrolliere den Bereich regelmäßig.

Rechtlich sind die Möglichkeiten der Kommune begrenzt. Denn: Eine erwachsene Person kann nicht ohne Weiteres gezwungen werden, ein solches Unterbringungsangebot anzunehmen. Allein der Aufenthalt eines obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum rechtfertigt deshalb noch keine Entfernung oder einen Platzverweis.

Anders ist die Lage, wenn konkrete Regeln verletzt oder öffentliche Einrichtungen zweckentfremdet werden. Das betrifft in diesem Fall insbesondere den Brunnen, den die Frau nach Angaben der Gemeinde wiederholt zum Waschen ihrer Kleidung nutzt. Sollte sich daran nichts ändern, wird im Rathaus erwogen, den Brunnen vorübergehend abzuschalten.

Für zusätzliche Sicherheit soll außerdem eine bereits geplante Videoüberwachung im Parkhaus sorgen. Diese steht nach Angaben der Gemeinde allerdings nicht im Zusammenhang mit der obdachlosen Frau, sondern mit verschiedenen Vorfällen in dem Gebäude.