Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

von Catrin Guntersdorfer

Nachdem in einer kleineren Geflügelhaltung in Poing die Geflügelpest ausgebrochen ist (b304 berichtete), muss das Veterinäramt nun doch die Geflügelpest-Verordnung vollziehen und einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet einrichten. Wegen des begrenzten Ausbruchsgeschehens und weil mit großer Sicherheit geklärt werden konnte, wie das Virus in den Betrieb gekommen ist, hatte das Landratsamt zunächst versucht eine in der Verordnung vorgesehene Ausnahme zu erwirken.“Die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen werden als besondere Härte gegenüber den im Sperrbezirk betroffenen Betrieben gesehen. Die Geflügelpest-Verordnung basiere auf einer EU-Richtlinie. Sie müsse herangezogen werden, um die angestrebte Ausnahme von der Verordnung zu prüfen”, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt Ebersberg. Diese Richtlinie ließen für den aktuellen Fall keine andere als die in der Verordnung vorgegebene Vorgehensweise zu. Das war das Fazit aus der Anfrage an das bayerische Verbraucherschutzministerium, die von dort über das zuständige Bundesministerium der EU-Kommission vorgelegt worden war. Kein grünes Licht also für den vom Landratsamt vorgeschlagenen Weg. „Das Ergebnis enttäuscht uns und wir bedauern es sehr, dass in diesem speziellen Fall keine Ausnahme möglich ist und die Geflügelpest-Verordnung eins zu eins umgesetzt werden muss“, so Brigitte Keller, Stellvertreterin des Landrats im Amt. Welche Gemeinden und Ortsteile der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umfassen, zeigen die Karten.

Der Sperrbezirk im Landkreis Ebersberg. (Foto. Landratsamt EBE)

 

Der Sperrbezirk legt einen Radius von mindestens drei Kilometern und das Beobachtungsgebiet einen Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den Fundort fest.

In einer Allgemeinverfügung sind die jetzt notwendigen Maßnahmen geregelt. Im Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de ist sie einzusehen. Das Veterinäramt ist in engem Kontakt mit den betroffenen Betrieben. Einige von ihnen haben unterdessen einen Antrag beim Landratsamt gestellt, dass sie weiterhin Eier verkaufen dürfen. Die Anträge werden derzeit in der Behörde geprüft. „Gerade jetzt vor Ostern wäre der wirtschaftliche Schaden für die Betriebe enorm, ich hoffe, dass wir einer Ausnahme zustimmen können“, kommentiert Keller. Der Sperrbezirk erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet von Poing mit Ausnahme des Ortsteils Grub, das Gemeindegebiet von Pliening südlich der Staatsstraße 2082 und der Staatsstraße 2332. Weiter auf das Gebiet von Markt Schwaben südwestlich der Staatsstraße 2332
und westlich der Staatsstraße 2081. In Anzing ist das Gemeindegebiet westlich der Staatsstraße 2081 betroffen und nördlich der EBE 5, außerdem die Ortsteile Staudach, Ziegelstadel und Höggerloh. Aus der Gemeinde Vaterstetten liegt Neufarn im Sperrbezirk. Als Beobachtungsgebiet wurden im Landkreis Ebersberg die folgenden Bereiche festgelegt: Das gesamte Gebiet von Markt Schwaben und Anzing, das nicht in der Sperrzone liegt. Das Gemeindegebiet von Forstinning, der Ortsteil Neupullach der Gemeinde Hohenlinden, der Bereich westlich von Lindach Geräumt im Ebersberger Forst, der Eglhartinger Forst und der Anzinger Forst. Ferner der Kirchseeoner Ortsteil Eglharting, das gesamte Gemeindegebiet von Zorneding und das übrige Gebiet von Vaterstetten, das nicht im Sperrbereich liegt und der Poinger Ortsteil Grub.

 

(Foto:adobestock / WDnet Studio)