Nichts geht mehr

von Markus Bistrick

Das Münchner Verwaltungsgericht sieht keine Gründe, die gegen eine Spielhalle in Parsdorf sprechen. Diese Entscheidung hat der Vaterstettener Bauausschuss in seiner gestrigen Sitzung (5.5.) schweren Herzens hinnehmen müssen. Mit zwei Gegenstimmen stimmte das Gremium der Erteilung einer Baugenehmigung in Ermangelung von Alternativen zähneknirschend zu. In Parsdorf selbst sieht man’s entspannt . B304.de hat nachgefragt, doch zunächst zum Hintergrund.

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Posthaltering 5 in Parsdorf. Hier soll im Erdgeschoss auf knapp 100 Quadratmetern eine Spielhalle entstehen und für dringend benötigte Mieteinahmen sorgen. Ein Logistik-Unternehmen (Container) mit Büros im 1. Stock hat das gesamte Gebäude zusammen mit dem weitläufigen Betriebshof gemietet und jüngst erst zwei wichtige Untermieter verloren. (Foto: Markus Bistrick / B304.de)

 

Genau 98,56 Quadratmeter groß soll die Spielhalle im Erdgeschoss des zweistöckigen Gebäudes am Posthalterring 5 in Parsdorf werden. So lautete ein Antrag, der im August 2014 von der Gemeinde Vaterstetten abgelehnt wurde. Dagegen klagte der Antragsteller und bekam Ende April 2015 vom Münchner Verwaltungsgericht Recht. Mit der Folge, dass der Bauausschuss gestern mit nur zwei Gegenstimmen für die Rücknahme des Ablehnungsbescheids stimmte, bzw. stimmen musste. Denn was hätte man auch anderes tun sollen? Weitere Rechtsmittel hätten jedenfalls wenig Aussicht auf Erfolg, weil unter anderem die „Bebauungspläne aus früheren Zeiten teilweise erhebliche Rechtsmängel aufweisen“, wie Bauamtsleiterin Brigitte Littke in der gestrigen Sitzung klarstellte.

„Ich bedauere die Entscheidung außerordentlich, aber man kann wohl nichts dagegen tun“, erklärte Vaterstettens 2. Bürgermeister Martin Wagner (CSU). Und mahnte für die Zukunft zur Vorsicht: „Wir müssen höllisch aufpassen, dass jetzt nicht aus den 100 Quadratmetern 200 oder 300 Quadratmeter werden.“ Eine Warnung, die formal juristisch wohl wenig Bestand haben dürfte. Denn: „Ich glaube nicht, dass wir eine Erweiterung über die rund 100 Quadratmeter hinaus ablehnen könnten, da für das Gericht einzig das unmittelbare Umfeld – also die Containerdienste und Tankanlagen – ausschlaggebend war“, so die Einschätzung von Bauamtsleiterin Brigitte Littke.

Die Gemeinde hatte ihre ablehnende Haltung zu einer Spielhalle vor allem mit einem „Trading-Down-Effekt“ begründet, also damit, dass durch die Spielhalle das Gewerbegebiet am Posthaltering abgewertet würde. Das Verwaltungsgericht sieht das nach einer Begehung vor Ort Ende April 2015 jedoch anders und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um kein Gebiet mit hochwertigem Gewerbe handelt. Das Vorhaben sei dementsprechend zulässig und zu genehmigen. Bei der Entscheidung wurde allerdings nur die unmittelbare Umgebung berücksichtigt, nicht aber die im weiteren Umfeld angesiedelten Einzelhandels- und Dienstleistungsgewerbe – besser bekannt als „Parsdorf City“.

Und was sagt das Umfeld zur „Vergnügungsstätte“? B304.de hat nachgefragt und ist dabei überwiegend auf Gleichgültigkeit gestoßen. münchen.tv-Moderator Alex Onken beispielsweise, der unweit des Posthalterrings wohnt, hat sich noch kein abschließendes Urteil gebildet. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Spielhalle an dem geplanten Standort, in einer dörflichen Struktur und in Zeiten des Internets, Aussicht auf Erfolg hat”, sagt der 43-Jährige gegenüber B304.de. Man müsse  zunächst abwarten wie sich die Spielhalle letztlich auf die Umgebung auswirkt. Diese Meinung deckt sich im weitesten Sinne mit den Aussagen aller Befragten. Gemischte Gefühle haben hingegen die Gewerbetreibenden. “Ein Großteil unserer Gäste sind Familien, die einer Spielhalle in unmittelbarer Nähe des Hotels sicherlich skeptisch gegenüberstehen”, sagt uns etwa Christian Erb, Geschäftsführer des Best Western Plus am Posthalterring. Und weiter: “Auch wenn mir die Einzelheiten der geplanten Spielhalle – insbesondere etwaige Abstandsregelungen oder Konzessionsbeschränkungen – nicht bekannt sind, so fürchte ich, dass der Standort meines Hotels durch die Errichtung der Spielhalle in unmittelbarer Nähe an Lukrativität und Anziehungskraft einbüßen wird. Negative Einflüsse durch das Klientel solcher Einrichtungen halte ich ebenfalls für denkbar. Insgesamt bin ich gegen die geplante Errichtung der Spielhalle – ich gehe davon aus, dass dies der größere Teil der benachbarten Gewerbetreibenden ähnlich sehen wird.“

Ändern wird das freilich nichts. Denn offen ist jetzt einzig die Frage nach den Stellplätzen – im konkreten Fall müssen für die Spielhalle fünf Parkmöglichkeiten nachgewiesen werden. Doch wer das weiträumige Gelände rund um den Posthaltering 5 kennt, weiß, dass eine Genehmigung der Spielhalle daran wohl nicht scheitern wird.

(Rubrikenbild: Fotolia.de / #66511580 / Lsantilli)