„Nicht entscheidungsreif“

von Markus Bistrick

“Ein grundsätzliches Bekenntnis zur Windenergie und zur Einhaltung der Klimaziele”, wollten die Grünen gestern vom Vaterstettener Gemeinderat bekommen. Doch Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) hat den Tagesordnungspunkt kurzfristig gestrichen. Mit dem Hinweis, dass der Antrag nicht entscheidungsreif sei. Dem widersprechen die Grünen entschieden. „Wir gehen davon aus, dass der Antrag nun in der Juli-Sitzung behandelt wird und hoffen auf ein positives Ergebnis“, so Grünen-Gemeinderat Felix Edelmann.

Was war das Problem? „Eine offene Korrespondenz ist hier noch ausstehend. Ich hätte damit gerechnet, dass die Antwort bis zur Sitzung da sein wird, daher hatte ich den Punkt geladen. Leider hat sich dann ziemlich schnell herausgestellt, dass dies noch etwas dauert“, erklärt Spitzauer gegenüber B304.de. Und: „Ich rechne damit, dass die Infos bis zur Juli Sitzung vorliegen.“

Und darum geht es – der Antrag der Grünen im Wortlaut:

Die Gemeinderatsfraktion des Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung:

1. Der Gemeinderat Vaterstetten bejaht grundsätzlich, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg auch Windenergieanlagen (WEA) notwendig sind.

2. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas, Wasserkraft und Einsparungen sollen mindestens 20 Windenergieanlagen im Landkreis Ebersberg errichtet werden. Auch unsere Gemeinde Vaterstetten will ihren Beitrag dazu leisten.

3. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen. Als Grundlage dienen die Untersuchungen der früheren Konzentrationsflächenplanungen des Landkreises und die Ergebnisse der BÜKE.

4. Die Energieagentur Ebersberg-München wird bei den Planungen miteinbezogen.

5. Die Anlagen sollen mit finanzieller Beteiligung und Gewinnbeteiligung der Bürger*innen als Bürger-Windenergieanlagen errichtet werden.

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem AK Energiewende und dem Umweltamt, geeignete Flächen im Gebiet der Gemeinde Vaterstetten für den Betrieb von WEA zu ermitteln.

7. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vorhaben im Namen des Gemeinderats mit potenziellen Grundstückseigentümer:innen zu verhandeln.

Begründung

Bereits im Jahr 2013 fand unter Federführung des Kreistags Ebersberg eine gemeindeübergreifende Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen statt.

Nach Einführung der 10H-Abstandsregel kam die bereits fortgeschrittene Planung leider zum Stillstand.

Das Bürgerbegehren zu den fünf WEA im Ebersberger Forst gibt nun der Windenergie den entscheidenden Aufwind. Die Bevölkerung in Vaterstetten stimmte mehrheitlich mit 57,8% für die Windenergieanlagen im Ebersberger Forst. Die Anzahl der Windkraftbefürworter in der Gemeinde dürfte jedoch noch weit höher sein: Im Vorfeld der Abstimmung zeigten die vielen Diskussionen in Leserbriefen, in den sozialen Medien, in Funk und Fernsehen und auf persönlicher Ebene, dass selbst viele Gegner des Ratsbegehrens dennoch für Windkraft sind. Strittig war häufig nur der Standort.

Viele kritische Beiträge wiesen darauf hin, dass sie die Nutzung der Windenergie in den Gemeinden befürworten. Es ist daher anzunehmen, dass mindestens zwei Drittel der Bevölkerung Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet positiv sehen. Angesichts der breiten Unterstützung durch die Bevölkerung und der immer drängenderen Probleme des Klimawandels ist jetzt der richtige Zeitpunkt, als Gemeinderat ein klares Zeichen für Windkraft zu setzen und den Ausbau der Windenergiegewinnung in Vaterstetten in Angriff zu nehmen.