Neue Friedhofsgebühren

von b304

Gute vier Jahre  ist es her, dass die Gebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen in Haar kalkuliert wurden. Eine übergeordnete Überprüfung ergab nun: Bislang waren die Grabgebühren in manchen Kategorien deutlich zu niedrig kalkuliert.

Als der bayerische kommunale Prüfungsverband im Zuge der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung auf einige Berechnungsfehler hingewiesen hat, musste eine neue Kalkulation für die beiden gemeindlichen Friedhöfe –  dazu zählt zum einen der Waldfriedhof und zum anderen der Friedhof an der Nikolauskirche – durchgeführt werden.

“Vor allem bei Urnengräbern bzw. -nischen war nicht berücksichtigt worden, dass dort teilweise bis zu vier Urnen Platz finden. Außerdem gab es unterschiedliche Gebührensätze für gleiche Grabarten, die Gebühren variierten je nach Lage der Grabstätte”, so das Rathaus in einer Mitteilung. Kindergräber waren ebenfalls deutlich niedriger in der Gebühr –” eine bewusste menschliche Entscheidung des Gemeinderats.” Doch all das ist laut der beauftragten Firma schlichtweg nicht rechtens und muss nun geändert werden. Ebenfalls neu kalkuliert wurden die Gebühren für die Nutzung der verschiedenen Einrichtungen vor Ort, wie etwa der Aussegnungshalle.

Bestattungseinrichtungen sollen kostendeckend arbeiten, das ist gesetzlich verankert. Dennoch sprach sich der Gemeinderat Haar einstimmig gegen einen Deckungsgrad von 100 Prozent aus, sondern beschloss, die Kosten zu 80 Prozent an die Bürgerinnen und Bürger weiter­zugeben. Der bisherige Deckungsgrad der Kosten lag bei 65 Prozent. Der war so jedoch nicht haltbar.