Die Wertmarkenbögen mit den nicht verbrauchten Wertmarken für die Müllabholung aus dem Jahr 2019 sollen bitte so bald wie möglich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Sofern nicht verbrauchte Wertmarken 2019 bis Ende Februar 2020 dort abgegeben werden, kann die Verrechnung mit der Jahresgebühr 2020 bei der Hauptveranlagung im März berücksichtigt werden. Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden. Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet spätestens mit dem 30. Juni 2020. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.