Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen vom Landkreis München eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für die Umrüstung oder Neuanschaffung eines „Inklusionstaxis“ bzw. barrierefreien rollstuhlgerechten Fahrzeugs erhalten. Die Förderung, die zunächst auf die Dauer von drei Jahren begrenzt war, wurde nun im Sozialausschuss am 4. Oktober 2022 für weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängert. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Damit möchte der Landkreis München weiterhin einen Beitrag zur
selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe sowie Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger mit körperlichen Einschränkungen leisten und gleichzeitig Taxiunternehmen aus dem Landkreis München einen finanziellen Anreiz für mehr rollstuhlgerechte Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark geben. Zurzeit gibt es drei Inklusionstaxis im Landkreis München, deren Umbau durch den Landkreis München gefördert wurde. Sie sind durch einen gut sichtbaren Aufkleber mit der Aufschrift „Inklusionstaxi“ erkennbar. Mit der Weiterführung sollen bis zum Ende des Förderprojekts im Jahr 2025 weitere barrierefreie
Fahrzeuge im Landkreis München dazu kommen. „Die Bezuschussung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind“, so
Landrat Christoph Göbel. Mobilität ist für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, umso mehr freuen wir uns über die Weiterführung der Förderung und hoffen auf mehr Inanspruchnahme der Förderung und der Umsetzung durch die Taxiunternehmen“, so Ismail Salem vom Fachbereich Inklusion am Landratsamt München, der das Projekt koordiniert. Der Zuschussetat der Förderung ist bis Ende 2025 befristet und beträgt insgesamt 150.000 Euro. Weitere Informationen zum Thema Inklusionstaxi sowie zur Bezuschussung stehen unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung.