Kulturstipendium

von b304

Ab Februar 2023 vergibt die Jugendbühne Haar das “Schneidenberger-Kulturstipendium”. Der Name geht zurück auf das Ehepaar Schneidenberger, aus deren Erbe der Grundstock für dieses
Stipendium gelegt wurde. Das Stipendium bietet Kindern und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz in Haar haben, die Möglichkeit, eine Förderung für ihren außerschulischen Unterricht im kulturellen Bereich zu beantragen. “Mit dieser Förderung möchten wir das kulturelle Leben in der Gemeinde Haar im Kinder- und Jugendbereich unterstützen und die kulturelle Bildung stärken”, so Matthias Riedel-Rüppel, Intendant des Kleinen Theaters Haar. “Bereits vor der Pandemie haben wir zur Stärkung der Kinder- und Jugendaktivitäten im kulturellen Bereich in der Gemeinde Haar die „Jugendbühne Haar e.V.“ gegründet. Das Kulturstipendium finanziert einen Teil der Unterrichtskosten für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich (Schauspiel, Tanz, Musik, Kunst) und richtet sich dabei an drei Zielgruppen:
Es gibt zum Einen das Initiativ-Stipendium, für Kinder, deren Eltern einen Anfängerunterricht nicht finanzieren können, zum Anderen ein Entlastungs-Stipendium, für Kinder und Jugendliche, deren Unterrichtsmöglichkeit durch unerwartete Ereignisse in der Familie nicht mehr sichergestellt ist (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, plötzlicher Verlust eines Elternteils, Trennung der Eltern usw.). Außerdem gibt es noch ein Begabten-Stipendium, für besonders begabte Jugendliche, die durch das Maß ihrer Begabung insbesondere gefördert werden sollen, die dafür notwenigen Mehraufwendungen durch die Familien aber nicht alleine getragen werden können.

Das Stipendium wird für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahre gewährt, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Haar haben und beträgt bis zu 60 % der nachgewiesenen Unterrichtsgebühren, eine Vollfinanzierung ist zunächst nicht möglich. Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten gewährt, Verlängerungen sind möglich. Eine Antragsfrist gibt es nicht, damit Entscheidungen auch spontan getroffen werden können. Der Unterricht findet in einer Kulturinstitution, die ihren Sitz in der Gemeinde Haar hat, statt. Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Vorstand der Jugendbühne Haar e.V.- Formlose Anträge richtet man an:
Jugendbühne Haar e.V.
c/o Kleines Theater Haar
Casinostraße 6
85540 Haar
Ermöglicht wurde dieses Stipendium durch Werner Mezger, der damit das Andenken an seine Mutter erhalten möchte.