Kostenlose FFP2-Masken

von Catrin Guntersdorfer

(Foto: b304)

Auch in Haar erfolgt die Verteilung an Grundsicherungsempfänger über das Landratsamt, pflegende Angehörige müssen jedoch mit entsprechenden Nachweisen direkt im Rathaus Haar vorbeikommen. Und auch der Haarer Tisch verteilt die FFP2-Masken an seine Kunden vor Ort.

In Vaterstetten wird mit der Ausgabe der FFP2 Masken am kommenden Freitag (22.01.) begonnen und in der Woche vom 25.01.2021 bis 29.01.2021 fortgesetzt. Zwischen 8 Uhr und 12 Uhr kann man hierfür zum alten Feuerwehrgebäude neben dem Rathaus kommen.  “Aus Gründen des Infektionsschutzes bitten wir Sie, Ihren Aufenthalt dort so kurz wie möglich zu halten und bei evtl. Warteschlangen den nötigen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten”, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Hauptpflegepersonen bringen bitte das Schreiben der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mit. Personen die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) erhalten, müssen den aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Landratsamts vorzeigen. Personen ohne Nachweise bekommen keine Masken! Wer keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII I bezieht jedoch Tafelkunde ist, sollte den Tafelausweis vorlegen können.

Für Rückfragen stehen in Vaterstetten die Mitarbeiter des Sachgebiets Sozialwesen telefonisch (08106 383 ‑510 oder -515 oder -520) oder per E-Mail  unter sozialamt@vaterstetten.de zur Verfügung.

Damit die Bürger sich zunächst an die neue Regelung gewöhnen können, startet die Einführung der neuen FFP2-Maskenpflicht mit einer “Kulanzwoche” – bis zum 25. Januar.