Die bisher häufig verwendete Alltagsmaske reicht seit heute bei Erwachsenen in Geschäften und in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln nicht mehr aus. In Bayern sind jetzt FFP2-Masken für alle über 15 Jahren Pflicht. Nach Kritik von Sozialverbänden und Opposition hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken gratis zur Verfügung zu stellen. Für pflegende Angehörige und bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Auch im Gemeindegebiet Grasbrunn, Vaterstetten und Haar ist ein gewisses Kontingent an Masken für diese Personengruppen verfügbar – mit der Verteilung soll so schnell wie möglich begonnen werden.“Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf im Einzelhandel eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, trifft auch Bürgerinnen und Bürger mit geringen finanziellen Mitteln sowie ältere, pflegebedürftige Menschen in besonderem Maße”, so Karin Dreher von der Presseabteilung der Gemeinde Grasbrunn. “Für Grundsicherungsempfänger ab 15 Jahren erfolgt die Verteilung der jeweils fünf Masken direkt durch das Landratsamt per Post. Sie werden aus Datenschutzgründen von dort automatisch verteilt.”
Für pflegende Angehörige stehen jeweils drei Schutzmasken zur Verfügung. Um sie zu erhalten, aber direkte Kontakte zu vermeiden, soll per E-Mail oder Fax ein entsprechender Nachweis (z.B. Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen) mit der Angabe der Adresse an das Bürgerbüro der Gemeinde Grasbrunn geschickt werden: E-Mail ewo@grasbrunn.de, Faxnummer: 089 461002-192 “Die Schutzmasken werden ihnen anschließend vom Rathaus Neukeferloh per Post zugesandt”, so Karin Dreher. “Und auch für Tafelkunden, die keine Grundsicherungsempfänger sind, werden Masken bereitgestellt. Wir versuchen gerade hier eine Lösung zu finden, wie wir diese Personengruppe erreichen.” Bei Fragen steht das Bürgerbüro in der Gemeinde Garsbrunn telefonisch zur Verfügung (Tel. 089 461002-0).
Auch in Haar erfolgt die Verteilung an Grundsicherungsempfänger über das Landratsamt, pflegende Angehörige müssen jedoch mit entsprechenden Nachweisen direkt im Rathaus Haar vorbeikommen. Und auch der Haarer Tisch verteilt die FFP2-Masken an seine Kunden vor Ort.
In Vaterstetten wird mit der Ausgabe der FFP2 Masken am kommenden Freitag (22.01.) begonnen und in der Woche vom 25.01.2021 bis 29.01.2021 fortgesetzt. Zwischen 8 Uhr und 12 Uhr kann man hierfür zum alten Feuerwehrgebäude neben dem Rathaus kommen. “Aus Gründen des Infektionsschutzes bitten wir Sie, Ihren Aufenthalt dort so kurz wie möglich zu halten und bei evtl. Warteschlangen den nötigen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten”, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Hauptpflegepersonen bringen bitte das Schreiben der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mit. Personen die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) erhalten, müssen den aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Landratsamts vorzeigen. Personen ohne Nachweise bekommen keine Masken! Wer keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII I bezieht jedoch Tafelkunde ist, sollte den Tafelausweis vorlegen können.
Für Rückfragen stehen in Vaterstetten die Mitarbeiter des Sachgebiets Sozialwesen telefonisch (08106 383 ‑510 oder -515 oder -520) oder per E-Mail unter sozialamt@vaterstetten.de zur Verfügung.
Damit die Bürger sich zunächst an die neue Regelung gewöhnen können, startet die Einführung der neuen FFP2-Maskenpflicht mit einer “Kulanzwoche” – bis zum 25. Januar.