Keine Öffnungsschritte vor dem 26. April

von Catrin Guntersdorfer

Das Bayerische Kabinett hat in seiner jüngsten Sitzung über die nächsten Corona-Maßnahmen beraten. Ein Ergebnis: Die ursprünglich ab kommender Woche geplanten Öffnungsschritte werden erst einmal um 14 Tage verschoben. Außerdem wird es ab dem ersten Schultag nach den Osterferien eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler geben.Ab Montag (12.04.) dürfen außerdem, unabhängig von der Inzidenz, nur noch bestimmt Geschäfte uneingeschränkt öffnen, dazu zählen beispielsweise Apotheken und Lebensmittelgeschäfte. Die eigentlich ab dem 12. April geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.

Geschäfte wie Blumenläden, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wie alle anderen Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für sie gelten jetzt die selben Bedingungen wie für den übrigen Einzelhandel auch.

Das bedeutet:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 wird der Einzelhandel, wie bisher, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte geöffnet.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100  ist nur „Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem gilt die Regel:  nur ein Kunde pro 40m² Verkaufsfläche.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist  ein Terminshopping-Angebot („Click & Meet“) möglich, zusätzlich muss ein aktueller negativer Test vorgelegt werden. Ein PCR-Test darf dabei maximal 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest maximal 24 Stunden.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über der 200er-Marke bleibt wie bisher nur die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“).

Die vom Bayerischen Kabinett beschlossene Testpflicht an Schulen tritt ebenfalls am kommenden Montag in Kraft. Diese Testpflicht ist unabhängig vom Inzidenzwert. Nur mit Tests, die zwei mal die Woche an den Schulen durchgeführt werden,  sollen Schüler und Schülerinnen die Erlaubnis haben, am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen zu dürfen. Auch für Lehrkräfte gilt diese Regelung.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in den Landkreis Ebersberg und München weiter unter 100.

 

(Foto: adobestock / Axel Bueckert)