Jugendschöffenwahl

von b304

Der Landkreis München sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Wer Interesse daran hat, über Schuld und Unschuld von angeklagten Jugendlichen und deren Strafmaß zu entscheiden, der kann sich jetzt als Jugendschöffe für die Amtszeit 2024-2028 bewerben.
Was macht ein Jugendschöffe?
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen und gehören damit zur Rechtsprechung. Ziel ist es, auch nicht juristisch ausgebildete Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem zu integrieren und von ihrem Rechtsempfinden und Berufs- sowie Lebenserfahrung zu profitieren. Schöffen nehmen an der Hauptverhandlung teil und entscheiden mit über das Urteil und das Strafmaß. Dabei wird ihnen das gleiche Stimmrecht wie den Berufsrichtern zu teil.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Interessierte mit Hauptsitz im Landkreis München, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, können sich bis zum 24. April 2023 für das Amt eines Jugendschöffen bewerben. Bewerbungen können beim Jugendamt des Landkreises München unter jugendschutz@lra-m.bayern.de eingereicht werden. Ansprechpartner beim Landratsamt München ist Frau Yildizoglu; Telefon: 089 / 6221-2265. Weitere Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber sowie mehr Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023 und ein entsprechendes
Bewerbungsformular gibt es unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/