Halloween kein Freifahrtschein für Straftaten

von Catrin Guntersdorfer

Die Polizei weist darauf hin, dass Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten ist. Auch wenn bei dem aus Amerika übernommenem Brauch das Motto gilt „Trick or Treat“ -frei übersetzt: „Süßigkeiten oder Streiche“-  bedeutet dies nicht, dass alles erlaubt ist. “Auch harmlos erscheinende „Streiche“ wie Sachbeschädigungen, Diebstahl oder Bedrohung sind keine Kavaliersdelikte sondern Straftaten, die konsequent von uns verfolgt werden!”, so die Polizei in einer Pressemitteilung. Zudem entstehen bei Vandalismus zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz. Ruhestörungen durch zu laute Feiern stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar. “Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja – Straftaten: nein!”, so die Polizei.