Für bayerische Kommunen und damit auch die Gemeinde Vaterstetten wird endlich Rechtssicherheit herrschen, wenn sie künftig vergünstigtes Bauland für Einheimische vergeben, teilte die Vaterstettener EU-Abgeordnete Angelika Niebler mit. Nach rund zehn Jahren einigten sich die EU-Kommission, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des so genannten Einheimischenmodells“.
„Dies ist eine überaus erfreuliche Nachricht für unsere Gemeinden und ein guter Tag für Bayern. Mit den seit vielen Jahren praktizierten Einheimischenmodellen sollen insbesondere junge Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Heimatort ansässig zu bleiben. Dies wird künftig auch ohne Einwände seitens der EU-Kommission möglich sein“, so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.
„Mit den Einheimischenmodellen soll das Ziel verfolgt werden, die Struktur der Bevölkerung und auch die ganz eigene Kultur, Bräuche und Traditionen zu erhalten“, so Niebler weiter. Gleichzeitig kämpften die Gemeinden gegen eine Überalterung der Bevölkerung, weil sich gerade junge Leute teures Bauland vor Ort nicht mehr leisten können.
Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie war der Auffassung, dass Deutschland mit seinem “Einheimischenmodell” unter anderem gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsbürgerschaft sowie gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.
Die neuen Leitlinien sehen vor, dass bei der Vergabe von vergünstigtem Bauland auch soziale Kriterien wie z. B. die Anzahl der Kinder oder pflegebedürftige Angehörige berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig darf eine bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenze nicht überschritten werden. „Nun darf auch endlich offiziell bei der Vergabe des Baulands berücksichtigt werden, wie lange der Einheimische bereits ansässig ist. Richtig und wichtig ist auch: Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss und darf ebenfalls bevorzugt behandelt werden“, so die Vorsitzende der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament. Der Bundestag hat das Baugesetz inzwischen entsprechend angepasst. Der Bundesrat wird sich am 31. März 2017 mit dem Gesetz befassen.