Im Landkreis Ebersberg ist in einer kleineren Geflügelhaltung die Geflügelpest festgestellt worden. Der Besitzer der Tiere aus dem nördlichen Teil des Landkreises hatte sich kürzlich zehn Junghühner aus einem Betrieb im Erdinger Landkreis gekauft. Wie das Landratsamt mitteilt, erkrankten kurz darauf die Tiere. Da seit Mitte März für Besitzer von Geflügel eine Aufstallungspflicht gilt (b304 berichtete), geht man davon aus, dass die erworbenen Tiere das Virus eingeschleppt haben. Bereits 28 Hühner sind nun verendet bzw. mussten getötet werden. Nach Ausbruch der Geflügelpest müsste laut Verordnung eigentlich eine Sperrzone eingerichtet werden. Experten hoffen, diesen Schritt verhindern zu können, da davon ausgegangen werden kann, dass die Krankheit nur durch den Kauf der Tiere in den Landkreis getragen wurde.
Das Veterinäramt bittet dringlich darum, die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis München und Ebersberg einzuhalten. Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe ist nach Angaben der staatlichen Tierseuchenexperten der schlimmste jemals in Deutschland registrierte Ausbruch. Das Veterinäramt appelliert deshalb, die erlassenen Sicherheitsmaßnahmen und die in vielen Gemeinden im Landkreis bestehende Aufstallungspflicht einzuhalten.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurden bundesweit bereits 144 Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen registriert. Neben der Verbreitung über Wildvögel wurde die Seuche, wie bereits geschildert, inzwischen auch über Geflügelzukauf in Umlauf gebracht. “Auch hier ist also höchste Vorsicht geboten. Im Landkreis München und Ebersberg wurde zwar bislang sonst noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen. Damit das aber auch möglichst lange so bleibt, hat das Landratsamt schützende Maßnahmen angeordnet”, so heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand seit rund zwei Wochen in Ställen halten. So sollen frei lebende Wildtiere davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Neben der Aufstallungspflicht ordneten die Landratsämter weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit kleineren Beständen- bis 100 Tiere- ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.
Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der LandkreisMünchen ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andererGewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden. Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten einesVirusausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken.Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.