Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission auf „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des so genannten „Einheimischenmodells” geeinigt (B304.de berichtete). Der Bayerische Städte- und Gemeindetag hat deshalb die Kommunen letzte Woche aufgefordert, ihre Vergabekriterien entsprechend anzupassen und EU-konform zu machen. Auch die Gemeinde Vaterstetten muss ihre Vergabekriterien überarbeiten.
Die neuen EU-Leitlinien sehen vor, dass bei einer Vergabe von vergünstigtem Bauland auch soziale Kriterien wie z. B. die Anzahl der Kinder, ein Grad der Behinderung oder pflegebedürftige Angehörige berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig darf eine bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese Kriterien hat die Gemeindeverwaltung Vaterstetten bereits in ihrem bisherigen Modell für Vaterstetten-Nordwest eingearbeitet. Allerdings darf nun das Kriterium der Ortsansässigkeit keine Zugangsvoraussetzung mehr sein, sondern kann künftig nur mehr über das Punktesystem in die Vergabeentscheidung einfließen. Auch kann das Ehrenamt nun entgegen früheren Äußerungen der EU-Kommission wieder gewertet werden.
“Auf Grund dieser Vorgaben muss auch die Gemeinde Vaterstetten ihre Vergabekriterien überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorlegen. Danach kann der ortsansässigen Bevölkerung der Erwerb verbilligten Baulandes im Rahmen des „Einheimischenmodells Vaterstetten Nordwest” wieder rechtssicher ermöglicht werden. Die Überarbeitung soll bereits in den nächsten Wochen erfolgen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Bewerbungsfrist für das Einheimischenmodell dann im April oder Mail starten zu lassen”, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.