Ermittlungen gegen Niebler blockiert

von Leon Öttl

Der Vaterstettenerin wird vorgeworfen, Assistenten für private Zwecke eingesetzt zu haben: Ermittler wollten deshalb gegen die CSU-Vize und Europaabgeordnete Angelika Niebler vorgehen. Ihre Parlamentskollegen verhinderten dies jedoch, wie unter anderem der „Spiegel“ meldet.

Im Raum stand der Verdacht, dass Niebler ihre Mitarbeiter – bezahlt aus EU-Mitteln – auch als Fahrer eingesetzt haben soll. Sie sollen sie regelmäßig zwischen Vaterstetten und den EU-Standorten chauffiert haben. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks sollen einige Fahrten auch zu privaten oder parteipolitischen Terminen geführt haben, etwa zum Flughafen im Rahmen einer Urlaubsreise und zu CSU-Parteivorstandssitzungen, wie Unterlagen nahelegen sollen, die der Rundfunkanstalt und dessen Auslandsstudio vorliegen. Europa-Abgeordnete können monatlich bis zu 30.769 Euro für die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten verwenden.

Angelika Niebler wies die Vorwürfe im November zurück und kündigte an, die Ermittlungen vollumfänglich zu unterstützen.

Für eine Fortführung der Ermittlungen hätte das EU-Parlament allerdings Nieblers Immunität aufheben müssen. In geheimer Abstimmung entschied sich nun eine knappe Mehrheit (309 gegen 283 Stimmen) der EU-Abgeordneten dagegen. 53 Parlamentarier enthielten sich. Damit folgt das Parlament der Empfehlung des Rechtsausschusses, der sich mehrheitlich gegen die Aufhebung der Immunität ausgesprochen hatte.

Der Ausschuss verwies dabei auf Hinweise auf ein mögliches „direktes politisches Motiv“: die Hauptbelastungszeugin, eine frühere Angestellte Nieblers, könnte sich aus dieser Motivation an die Europäische Staatsanwaltschaft gewandt haben. Kritik am Vorgehen des Ausschusses, dem Niebler selbst angehört, gab es nach dpa-Informationen, da vom Ausschuss nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, zusätzliche Informationen von der Staatsanwaltschaft anzufordern.

Mit Beschluss des Parlamentes bleibt die Immunität Nieblers aufrecht erhalten, die Ermittlungen werden eingestellt. Den Ermittlern bleibt die Möglichkeit, die Entscheidung vorm Europäischen Gerichtshof anzufechten. Es gilt die Unschuldsvermutung.