Einer wird gewinnen

von Markus Bistrick

Am 22. September 2013 wird darüber entschieden, wer in der Großgemeinde Vaterstetten die Nachfolge von Landrat Robert Niedergesäß als Bürgermeister antritt. Dabei haben Sie, die Bürgerinnen und Bürger die Wahl zwischen der Bauamtsleiterin Brigitte Littke (48, CSU), der Unternehmerin Heike Tischler (50, SPD) und dem Landwirt Georg Reitsberger (60, FW). Doch wer entscheidet eigentlich, was in der Gemeinde gemacht wird?

Die Gemeindeordnung hat die Entscheidungskompetenz auf die beiden gleichberechtigten Schultern Gemeinderat und Erster Bürgermeister verteilt. Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürger und wird im Rahmen der Kommunalwahlen am 16. März 2014 neu bestimmt. Seine Aufgabe ist es, die  Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Er trifft die Entscheidungen, die die kommunalpolitische Weichenstellung auf der gemeindlichen Ebene zum Ziel haben. Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Gemeinderates fehlen in den meisten Fällen die für eine ausgewogene und sachgerechte Entscheidung notwendigen Informationen. Den notwendigen Kenntnisstand hat dafür die Verwaltung zu vermitteln. Üblicherweise werden dazu den Ratsmitgliedern zusammen mit der Einladung schriftliche Beschlussvorlagen übersandt, die einen Sachbericht und einen Beschlussvorschlag beinhalten. Bei den Abstimmungen in den Sitzungen des Gemeinderats hat der Erste Bürgermeister eine Stimme wie jedes andere Gemeinderatsmitglied auch.

Der Erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und gleichzeitig Leiter der Verwaltung. Er repräsentiert den Gemeinderat nach außen. Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse muss er vollziehen. Der Bürgermeister besitzt grundsätzlich nur dann Entscheidungskompetenz, wenn ihm die Aufgaben durch die Gemeindeordnung gesetzlich zugewiesen wurden oder der Gemeinderat ihm Aufgaben übertragen hat. In diesem Rahmen hat der Bürgermeister eine umfassende Vertretungsbefugnis sowohl in öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Angelegenheiten. Nur er ist in der Lage, durch Rechtshandlungen nach außen die Gemeinde gegenüber Dritten zu berechtigen bzw. zu verpflichten.

Gemeinderat und Erster Bürgermeister arbeiten partnerschaftlich zum Wohle der Gemeinde zusammen und führen ihre Aufgaben aus. Als solche können sie wichtige Impulse und Anregungen in die politischen Gremien zur Entscheidung oder auch die Verwaltung direkt zur Umsetzung einbringen. Gegenseitige Wertschätzung fördert eine ertragreiche, politische Arbeit im Sinne der positiven Entwicklung der Gemeinde.

Es liegt in der Hand des Gemeinderats, zu seiner Entlastung einzelne Angelegenheiten beschließenden oder zumindest vorberatenden Ausschüssen zu übertragen. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden grundsätzlich endgültig an Stelle des Gemeinderats. Die Ergebnisse der vorberatenden Ausschüsse müssen zur endgültigen Entscheidung in das Plenum. Die Ausschüsse sind verkleinerte Abbilder des Gemeinderats. In ihnen muss sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat widerspiegeln.

Wenn Sie die Bürgermeister-Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Positionen persönlich kennen lernen wollen, haben Sie unter anderem am 9. September um 19.30 Uhr im Festsaal des GSD Seniorenwohnparks (Fasanenstraße 24, Vaterstetten) im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Süddeutschen Zeitung dazu Gelegenheit. Der Eintritt ist frei.