Dreiste Betrugsmasche: Anrufe bei Firmen

von b304

Ein Mitarbeiter einer Elektronikfirma im Landkreis München wurde vergangenen Donnerstag von einem ihm unbekannten Mann vormittags angerufen. Dieser gab sich als Geschäftsführer der Muttergesellschaft der Elektronikfirma mit Sitz in Japan aus. Da der Anrufer dabei die tatsächliche Rufnummer der Muttergesellschaft nutzte, ging der Mitarbeiter davon aus, dass es sich um den tatsächlichen Geschäftsführer handelt.
Der Täter gab im weiteren Gespräch eine für den Mitarbeiter nachvollziehbare Geschichte an, in welcher finanzielle Unterstützung durch die Firma im Landkreis München benötigt würde. Dem Mitarbeiter wurden während des Telefonats eine Kontoadresse genannt, an die Gelder im Wert von mehreren Hunderttausend Euro überwiesen werden sollten. Dies veranlasste der Mitarbeiter über die Buchhaltung der Firma.
Erst im Nachhinein kamen dem Mitarbeiter Zweifel. Aus diesem Grund begab er sich zur Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) und erstattete Anzeige. Die sachbearbeitenden Beamten informierten umgehend das Kommissariat 77 (Wirtschaftskriminalität), welches über Interpol (Financial Crime Unit) eine Sicherstellung der Vermögenswerte im Empfängerland veranlassten. Durch das schnelle Handeln des Kommissariats 77 konnte die Überweisung noch vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto angehalten werden. Das Kommissariat 77 führt die weiteren Ermittlungen speziell über den Täter und die tatsächliche Rufnummer von diesem.
Warnhinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Polizei München warnt vor der Betrugsmasche des sogenannten „CEO-Fraud“. Unbekannte Täter geben sich, nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen, als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages auf in- oder ausländische Konten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail. Diese wird durch den Täter verfälscht, sodass sie beim Mitarbeiter des Unternehmens den Eindruck erweckt, als würde es sich um den CEO des Unternehmens handeln. Durch teils geschickten Einsatz der folgenden Faktoren gelangen die Täter so immer noch an teils erhebliche Geldbeträge:

• Bezugnahme auf vorherige Kommunikation
• Einsatz von angeblichem Zeitdruck und Dringlichkeit
• Herausstellen der Wichtigkeit des angeschriebenen Mitarbeiters
• Begründung der Vertraulichkeit innerhalb des Unternehmens
• Autorität und Befugnis des vermeintlichen CEO werden eingesetzt

Wichtige Tipps gegen den „CEO-Fraud“:
• Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind
bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang
mit ihrem Unternehmen publizieren!
• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des
beschriebenen Phänomens!
• Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
• Bei ungewöhnlichen und gewöhnlichen Zahlungseingängen sollten, vor
Veranlassung der Zahlung, folgende Schritte durchgeführt werden:
-Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
-Verifizieren der Zahlungsaufforderung durch Rückruf bei der Geschäftsleitung
oder Kontrollinstanz
• Im Falle einer Überweisung schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Bank und
der örtlich zuständigen Polizei.