Bürgermeister wehrt sich

von Markus Bistrick

Wie berichtet, wurden die Wahlplakate der Bürgermeisterkandidatin der Freien Wähler, Sonja Kiran, jüngst durch Rathausmitarbeiter entfernt, weil sie offenbar zu groß waren. Wir hatten zu den Vorwürfen vorab selbstverständlich Amtsinhaber Leonhard Spitzauer (CSU), als Chef der Verwaltung, einen Fragenkatalog zukommen lassen. Unsere Fragen wurden aber nicht von ihm selbst, sondern von seinem persönlichen Referenten beantwortet. Aufgrund der großen öffentlichen Debatte, die unsere Berichterstattung ausgelöst hat, sieht sich Spitzauer nun zu einer persönlichen Stellungnahme veranlasst, die wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen, aber darauf hinweisen, dass das die Sicht des Bürgermeisters ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den aktuellen Diskussionen rund um die Entfernung von Wahlplakaten im Gemeindegebiet möchte ich aus meiner Sicht als Erster Bürgermeister Stellung nehmen und den tatsächlichen Ablauf transparent darstellen.

Der Sachverhalt: Fast alle in der Gemeinde Vaterstetten vertretenen politischen Gruppierungen hatten rechtzeitig einen Antrag im Bauamt auf Gestattung der Wahlplakatierung gestellt – so wie es die seit 2021 gültige Sondernutzungssatzung vorsieht. Die Freien Wähler stellten keinen solchen Antrag.

Allen Antragstellern wurde daraufhin die Plakatierung in der Höchstgröße DIN A1 gestattet, soweit diese die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt. Alle diese Parteien hielten sich auch konsequent an diese Vorgabe und verwendeten ausschließlich Plakate im Format DIN A1.

Am 25. Januar 2026 ging dann eine Anzeige des SPD-Ortsvereins beim Bauamt ein, in der auf regelwidrige Wahlplakate hingewiesen wurde – konkret auf Plakate der Freien Wähler im Format DIN A0 statt des zulässigen Formats DIN A1 sowie auf Plakate verschiedener Gruppierungen an Verkehrszeichen.

Das Bauamt forderte daraufhin die Freien Wähler auf, die zu großen Plakate bis zum 2. Februar 2026 zu entfernen. Als dies nach der angemessenen Wochenfrist nicht geschah, erfolgte am 3. Februar die Entfernung durch die Gemeindeverwaltung im Rahmen der sogenannten Selbstvornahme.

Wichtig ist mir zu betonen: Bei dieser Aktion wurden keineswegs nur Plakate der Freien Wähler entfernt. Vielmehr wurden bei allen politischen Gruppierungen Plakate abgehängt, die regelwidrig an Verkehrszeichen angebracht waren. Dies betraf ausdrücklich auch zahlreiche Plakate der CSU.

Um unnötigen Formalismus zu vermeiden, wurde den Freien Wählern im Nachhinein – auch ohne den eigentlich erforderlichen Antrag – am 4. Februar per Bescheid gestattet, Wahlplakate im Höchstformat DIN A1 im Gemeindegebiet anzubringen, so wie es allen anderen Parteien bereits zuvor genehmigt worden war.

Meine Rolle: Die Entscheidungen zur Aufforderung und zur Durchführung der Selbstvornahme erfolgten in eigener Zuständigkeit des zuständigen Sachgebiets. Ich wurde hierüber informiert, habe jedoch bewusst erklärt, mich nicht in den Rechtsvollzug einzumischen.

Rechtsgrundlage: Grundlage für das Vorgehen ist die seit 21. September 2021 gültige Sondernutzungssatzung unserer Gemeinde, die vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde. Die Festlegung auf das Höchstformat DIN A1 basiert auf einer verfestigten Verwaltungspraxis, die für alle Antragsteller gleichermaßen gilt – unabhängig von der politischen Zugehörigkeit.

Gleichbehandlung: Es ist mir ein besonderes Anliegen zu betonen, dass hier keinerlei parteipolitische Motive eine Rolle gespielt haben. Die Verwaltung hat rechtskonform und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung gehandelt. Dass dabei auch Plakate der CSU entfernt wurden, belegt dies eindrücklich.

Für eine lebendige Demokratie ist ein fairer Wahlkampf unerlässlich. Dazu gehört auch, dass für alle die gleichen Regeln gelten und diese konsequent angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Leonhard Spitzauer, Erster Bürgermeister