Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

von b304

Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet. Das bedeutet: In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Wie kann ich mich beteiligen?

Man kann sich in zwei voneinander getrennten Phasen beteiligen. In beiden Phasen steht Teilnehmern ein Online-Fragebogen zur Verfügung, den sie ausfüllen können. In der ersten Phase bestimmt man einen Lärmbelastungsort, zum Beispiel das eigene Zuhause oder den Arbeitsplatz. Danach kann man Fragen zur Lärmbelastung, zu Auswirkungen von Lärm und zu Lärmschutzmaßnahmen für jeden genannten Ort beantworten.
Zu Beginn der zweiten Phase liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes vor. Jetzt können Fragen zu dem Entwurf und zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung beantworten.

Bei weiteren Fragen oder Anregungen kann man sich gern per E-Mail an DobelmannK@eba.bund.de oder an umgebungslaerm@eba.bund.de wenden.