54 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde Vaterstetten wollen bei der Bundestagswahl ihre Stimme per Brief abgeben. In der Gemeinde Haar sind es rund 50 Prozent, in Grasbrunn 47 Prozent, wie B304.de auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Alleine in der Gemeinde Vaterstetten wurden bislang 9.370 Briefwahlunterlagen verschickt.
Bis 2008 musste noch begründet werden, warum man lieber per Brief statt im Wahllokal wählen wollte. Das wurde zwar nicht streng nachgeprüft, stellte aber zumindest eine kleine Hürde dar. 2008 wurde die Regelung jedoch abgeschafft. Seitdem kann jeder Wahlberechtigte – ohne es begründen zu müssen – die Briefwahl beantragen.
Fristen beachten
Der Wahlscheinantrag kann in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr (bei Bundestags- und Europawahlen bis 18 Uhr) gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 26. September, um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.