Alle fünf Jahre bekommt Bayern einen neuen Landtag. Am Sonntag, 8. Oktober, wird gewählt. Worum geht es dabei eigentlich und wie wird gewählt? Antworten auf die wichtigsten Fragen im B304.de-Überblick.
Wie funktioniert die Wahl?
Wie bei der Bundestagswahl gibt es auch bei der bayerischen Landtagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme votiert man für einen Direktkandidaten in seinem Stimmkreis (91 in Bayern). Anders als im Bund haben auch die Erststimmen in Bayern Einfluss auf die Sitzverteilung im Landtag. Entscheidend ist die Gesamtzahl von Erst- und Zweitstimmen für eine Partei. Am Wahlabend ist deshalb von “Gesamtstimmen” die Rede. Mit der Zweitstimme muss man sich im Freistaat nicht für eine ganze Parteienliste entscheiden. Jeder darf das Zweitstimmen- Kreuz auf der Wahlkreisliste also direkt bei seinem Lieblingskandidaten machen. Das heißt: Auch jemand, der auf einer der sieben Wahlkreislisten nicht einen der Top-Plätze belegt, kann mit entsprechend vielen Erst- und Zweitstimmen in den Landtag gewählt werden. Bei der Landtagswahl 2018 gelang das zum Beispiel dem FDP-Kandidaten Helmut Markwort.
Wählen dürfen alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Bayern haben.
Auch Bezirkstage werden gewählt
Gleichzeitig mit der Landtagswahl werden auch die sieben bayerischen Bezirkstage für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben neu gewählt. Sie bilden die „dritte kommunale Ebene“ und kümmern sich um übergeordnete Aufgaben wie Pflege- und Gesundheitspolitik, sie sind aber auch im Sozialwesen und in der Kultur und Heimatpflege sowie beim Schutz der Natur und Gewässer engagiert. Über den Bayerischen Bezirkstag als Kommunales Spitzengremium machen die Bezirke dem Landtag und den Ministerien Vorschläge und nehmen zu Gesetzentwürfen Stellung.
Welche Kernaufgaben hat der Landtag?
Er wählt die/den Ministerpräsident/in und muss den ernannten weiteren Regierungsmitgliedern (Ministern und Staatssekretären) zustimmen. Zweitens ist der Landtag die gesetzgebende Gewalt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten über Gesetzesentwürfe beraten und Gesetze verabschieden. Dabei ist der Landtag an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern gebunden. Außerdem beschließt der Landtag den Haushalt: Jeder Euro, den die Behörden des Freistaats ausgeben, muss vom Parlament genehmigt werden. Die dritte Aufgabe ist die Kontrolle der Staatsregierung. Dafür haben die Mitglieder des Landtages ein umfassendes Frage- und Informationsrecht gegenüber der Staatsregierung.
Wie ist der Status Quo?
Aktuell gehören dem Landtag 205 Abgeordnete an (davon 150 Männer). Vertreten sind CSU (37,20 %), Grüne (17,60 %), Freie Wähler (11,60 %), AfD (10,20 %), SPD (9,70 %) und FDP (5,10 %). Es regiert eine Koalition aus CSU und Freien Wählern. An der Spitze steht Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Der Ministerpräsident wird am 8. Oktober übrigens nicht gewählt, da es in Bayern keine Direktwahl des Regierungschefs gibt. Diesen bestimmt der Landtag spätestens vier Wochen nach der Wahl. Indirekt entscheiden die Bürger aber sehr wohl darüber, wer sie künftig regiert. Denn die Regierung in Bayern wurde fast immer von der Partei angeführt, die im Landtag die stärkste Kraft war. (In Klammern die Ergebnisse bei der letzten Landtagswahl 2018)
Briefwahl schon jetzt möglich
Die Briefwahl-Unterlagen kommen nicht automatisch, sie müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Das können Sie online machen:
Alternativ ist auch eine Beantragung auf diese Wege möglich:
• Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, die ab dem 28. August verschickt wird. Dieses schicken Sie an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei.
• Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Diese Angaben sind dafür notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wichtig: Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5. Oktober 2023) abschicken – oder besser noch: selbst bei der Gemeinde vorbeibringen.