Statt vier Bäumen wurden es dann plötzlich über 100. Auf einem Grundstück im Baldhamer Villenviertel in der Nähe des Mozartrings sind am vergangenen Wochenende zahlreiche Bäume gefällt worden. Illegal, wie die Anwohner vermuten.
Auf einem gut 10.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Erika-Köth-Straße war am vergangenen Freitagnachmittag (28.02.) und Samstagvormittag (29.02.) schweres Gerät im Einsatz um Bäume zu fällen. Innerhalb weniger Stunden wurde ein ganzes Waldstück abgerodet. Samstags riefen Anwohner schließlich die Polizei, jedoch konnten die Beamten keine unrechtmäßige Abholzung erkennen, da aus einem Bescheid der Gemeinde für die Baumfällarbeiten nicht ersichtlich war, in welchem Umfang diese erlaubt waren. So war es der Polizei schließlich nicht möglich, die Fäll-Aktion zu stoppen, wie die Polizeiinspektion Poing erklärt. Die von den Anwohnern als “Hauruck-Aktion” bezeichneten Arbeiten wurden schließlich von Vaterstettens zweitem Bürgermeister, Martin Wagner unterbunden. Er berichtet, der Besitzer hätte lediglich eine Erlaubnis erhalten, vier Rotfichten zu entfernen.
Die Nachbarn sind indes schockiert über den Kahlschlag am Grundstück. Nach ihren Aussagen, waren einige der Bäume bereits in den 1960-Jahren gepflanzt worden. “Wie wir erfahren haben, hat der Besitzer des Grundstücks die Bäume gefällt, um mehr Baugrund zu erhalten. Die finanzielle Strafe für die Rodung war einkalkuliert!”, wird von ihnen gemutmaßt.
Erst beim letzten Sturm vergangenen Woche waren drei Bäume auf dem Grundstück umgefallen, die von der Feuerwehr tags drauf entfernt wurden. Die vier Rotfichten, die von der Gemeinde zur offiziellen Entfernung freigegeben worden waren, hatten einen Borkenkäferbefallen. Ob die weiteren über hundert Bäume illegal gefällt wurden, muss nun ein Sachverständiger klären. Dem Grundstückseigentümer droht möglicherweise ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Heute Nachmittag will sich der Leiter des Umweltamtes der Gemeinde, Wolfgang Kuhn, vor Ort selbst ein Bild verschaffen. Der Grundstückseigentümer wurde darüber informiert, dass aufgrund der Beweissicherung, die gefällten Bäume an Ort und Stelle liegen bleiben müssen.
In der Gemeinde Vaterstetten gilt eine Baumschutzverordnung, die besagt, dass alle Nadel- und Laubbäume, die einen Stammumfang von 100 Zentimetern oder mehr in 100 Zentimetern Höhe über dem Boden haben, unter Schutz gestellt sind. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen bis zu 50 000 Euro verhängt werden. Die Verordnung gilt in Vaterstetten seit über 30 Jahren.