Die von der ALB-Baumfällung (ALB= Asiatische Laubholzbockkäfer) betroffenen Grundstückseigentümer können bis zum 30. April 2016 bei der Gemeinde Haar die Zahlung von 70 Prozent der Neubepflanzung beantragen. Maximum sind allerdings zwei Bäume pro Flurnummer.
In 2014 mussten in Ottendichl, Salmdorf und Haar insgesamt etwas 300 befallene Bäume gefällt, gehäckselt und verbrannt werden. Das Landratsamt stellt dafür der Gemeinde Haar 20.000 Euro für die Förderung von Ersatzpflanzung in 2016 zur Verfügung. Folgende Förderkiterien (Haarer Programm) wurden vom Gemeinderat einstimmig in der letzten Sitzung (26.01.) verabschiedet: max. Förderung 70% der Pflanzkosten (nicht das Ausfräsen von Wurzelstöcken), Förderung von kleinen Pflanzgrößen (max. 12-14 cm (max 300 Euro) oder größer 14 cm (max 400 Euro) und max. 2 Bäume pro Flurnummer und natürlich Pflanzen, die dem Käfer nicht schmecken, wie Stiel-Eiche, Tulpenbaum, Esse-Kastanie, Hopfenbuche, Apfel-Dorn etc. Die Fördermittel werden im “Windhundverfahren” vergeben, was bedeutet, sie werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, können keine Anträge mehr genehmigt werden. Interessenten werden sich an die Gemeinde, Umweltreferat
ferrari@gemeinde-haar.de Telefon 089-46002-312 oder attenberger@gemeinde-haar.de Telefon 089-46002-314
Übrigens vermerkte Bürgermeisterin Müller bei ihrem Bericht zu Beginn der Sitzung, dass in der Gemeinde ab 01.02. eine Winterkontrolle für den ALB stattfindet und sie meinte schmunzelnd ” wir kontrollieren, ob er a Mützerl aufhat”.
(Rubrikenfoto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)