Autoteiler müssen teilen

von Leon Öttl

Die Gemeinde reagiert auf eine Änderung der Gesetzeslage zum Carsharing. Die Stellplätze der Vaterstettener Autoteiler stehen fortan allen Anbietern offen, wie der Gemeinderat beschlossen hat. Durch die Neuregelung, die eigentlich schon vor fünf Jahren in Kraft getreten ist, dürfen Carsharing-Stellplätze nicht mehr kostenfrei an einen einzigen Anbieter wie die Autoteiler vergeben werden. 22 Stellplätze gibt es derzeit im Gemeindegebiet. Das Gremium musste sich zwischen zwei Varianten entschieden: Die eine wäre, dass die Gemeinde einen Stellplatz zu einem angemessenen Betrag an einen bestimmten Anbieter, etwa die Vaterstettener Autoteiler, vermietet. Von 30 Euro pro Jahr und Stellplatz war in der Sitzung die Rede. Für die Vaterstettener Autoteiler wäre diese Summe nicht leistbar gewesen. Daher hat sich der Gemeinderat einstimmig für die zweite Variante entschieden: Künftig dürfen auf den 22 Stellplätzen Fahrzeuge von allen Carsharing-Anbietern, auch von privaten, parken. Das erspart den Autoteilern eine finanzielle Belastung und öffnet zugleich den Markt für Wettbewerber.