Ausgangssperre aufgehoben

von Catrin Guntersdorfer

Von heute ab, 15. Februar 2021, gibt es in den Landkreisen Ebersberg und München keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Zwar ist die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 7. März beschlossene Sache, aber mit der Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt seit heute die nächtliche Ausgangssperre in Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen der 7-Tage-Inzidenzwert mindestens 7 Tage lang in Folge unter 100 liegt. Das ist in beiden Landkreisen der Fall. Überschreitet der Inzidenzwerte wieder die 100, tritt eine Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr in Kraft. In der Vergangenheit durfte die Wohnung bereits nur noch ab 21.00 Uhr aus triftigen Gründen verlassen werden.

„Wir sind etwas vorsichtiger und zurückhaltender als andere“, betonte Ministerpräsident Markus Söder nach dem Gipfeltreffen vergangene Woche. Das oberste Ziel im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sei, dass Bayern auf eine 7-Tage-Inzidenz von 35 zurückkommt. Doch auch bevor dieser wichtige Wert erreicht ist, gibt es im Freistaat erste Lockerungen. Neben dem Wegfall der Ausgangssperre, wird es teilweise ab dem 22. Februar den Schulen ermöglicht, in den Präsenzunterricht zu wechseln.

Ab kommendem Montag (22.02.) ist somit für Grundschulen, alle Abschlussklassen sowie Förderschulen der Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Vorausgesetzt der 7-Tages-Inzidenzwert liegt unter 100. Für Lehrer wird das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend eingeführt.

Ebenso sollen ab 22. Februar die Kitas mit festen Gruppen öffnen, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt. Für die Kitas gelten wie bei den Schulen strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie ein Test- und Maskenkonzept.

Und auch die Fahrschulen können ab kommendem Montag wieder unterrichten und auch praktischen und theoretischen Prüfungen können wieder durchgeführt werden. Dabei gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Auto.

Ab 1. März werden dann die Friseure ihre Arbeit unter strengen Schutzmaßnahmen wieder aufnehmen können.

Bestehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen bleiben weiter gültig.