Antrag abgelehnt

von b304

Gegenüber von Gut Keferloh entsteht derzeit ein 5,2 Hektar großes Gewerbegebiet. Dagegen hat die Gemeinde Haar geklagt. Begründung: Ein Erholungsgebiet werde zerstört, Haar mit Verkehr belastet und der Weiler zersiedelt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag jüngst als unbegründet abgelehnt.

Besagtes Plangebiet befindet sich süd(öst)lich der Gemeinde Haar in Keferloh. Es schließt nordöstlich an die Keferloher Straße und nordwestlich an die Bundesstraße 471 an, die im nördlichen Verlauf in einer Entfernung von ca. 1,3 km in die B304 einmündet. Dieser Verkehrsknotenpunkt liegt im Gemeindegebiet Haar.

Am 18. Januar 2021 stellte die Gemeinde Haar in einem weiteren Schritt einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Grasbrunn. Sie berief sich dabei auf die Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB, weil die verkehrlichen Auswirkungen der Gewerbegebietsausweisung zu einer deutlichen Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes B471/ B304 führen würden.

Die zusätzliche Verkehrsbelastung ergab sich aus einer von der Gemeinde Haar in Auftrag gegebenen Untersuchung. Zum Ausgleich wäre demnach eine Ertüchtigung des Verkehrsknotenpunktes durch zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig geworden. Deshalb beantragte Haar, den Bebauungsplan Nr. 69 für unwirksam zu erklären. Nach eingehender Prüfung des Antrags durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs konnte dieser jedoch keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des besagten Bebauungsplanes feststellen und deklarierte den Antrag der Gemeinde Haar für unbegründet.

Das Gericht erläuterte in seinem Beschluss vom 29. März, dass bereits jetzt eine Überlastung des Verkehrsknotenpunktes bestehe und damit unabhängig von der Planung der Gemeinde Grasbrunn ein Ausbaubedarf notwendig sei. Die Auswirkungen des zu erwartenden Mehraufgebots an Verkehrsfahrzeugen von maximal 15 Kraftfahrzeugen pro Stunde würden sich in keiner relevanten Weise auf den Knotenpunkt auswirken.

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„Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist eine Bestätigung dafür, dass unser Verfahren ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wurde – das überrascht mich zwar nicht, freut mich aber dennoch“, so Erster Bürgermeister Klaus Korneder. Derzeit plant der Grundstückseigentümer im Gewerbegebiet Keferloh den 2. Bauabschnitt, so dass es dort noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten weitergehen soll. Ein Gebäude wurde bereits im 1. Bauabschnitt errichtet, in das nach Auskunft des Eigentümers die Druckabteilung der Allianz-Versicherung einziehen wird.