Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

von Catrin Guntersdorfer

Die bisher geltenden Regelungen zum Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis München wurden noch einmal verlängert. Die neue Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag (27.03.) ab 15.00 Uhr in Kraft und gilt dann vorerst bis zum 18. April. Folglich darf auf an bestimmten Plätzen im Landkreis München kein Alkohol konsumiert werden. Die seit 21.10.2020 bestehende Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Plätzen wird dagegen nach Ablauf der aktuell geltenden Allgemeinverfügung am 28. März 2021 nicht verlängert und tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

So gilt das Alkoholkonsumverbot vorerst auf folgenden Plätzen:

Grasbrunn:

Alter Sportplatz, Harthauser Weg
Dorfmitte, St.-Ulrich-Platz
Sportanlage, Am Sportpark
(OT Harthausen), Dorfmitte, Hauptstraße
(OT Harthausen), Spiel- und Bolzplatz, Wolfersberger Straße
(OT Neukeferloh), Biotop, Am Weichselgarten
(OT Neukeferloh), Spiel- und Bolzplatz Technopark
(OT Neukeferloh), Unterführung, Gartenstraße
(OT Neukeferloh), Unterführung, Waldbrunner Straße
(OT Neukeferloh), Waldspielplatz, Alter Postweg
(OT Neukeferloh), Wilhelm-Dresel-Park, Grünlandstraße

Haar:

Am See
Bahnhofplatz
Leibstraße

Alle aktuell geltenden Regelungen und Maßnahmen finden sich auch auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

 

 

(Foto: Adobestock / Rawf8)