Alarmstufe “Dunkelrot”

von Markus Bistrick

Zum Stand Montag, 26. Oktober 2020 ist bei 153 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Der Wert für die sogenannte 7-Tages-Inzidenz ist über das Wochenende deutlich angestiegen und liegt nun bei 93.82. Er nähert sich der Marke „100“ oder „dunkelrot“ auf der Corona-Ampel, die weitere Regelungen vorsieht. Sie gelten dann ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung des Landkreises als „dunkelrot“ auf der Homepage des Gesundheitsministeriums folgt. Der Landkreis München hat den Wert mit 105,29 heute bereits überschritten. Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen in diesem Fall greifen, erfahren Sie hier.

Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Sperrstunde: Das gilt bei Warnstufe Dunkelrot

Kontaktbeschränkung: Steht die Ampel auf dunkelrot, dürfen sich maximal fünf Personen oder zwei Hausstände treffen – sowohl im Freien, als auch bei privaten Feiern oder im öffentlichen Raum. Bereits in Stufe Rot des Ampelprinzips sind private Feiern und Treffen auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt.

Maskenpflicht: Auch bei der Maskenpflicht gibt es im Vergleich zur Stufe “Rot” keine Verschärfungen. Sie gilt überall dort, “wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen”, schreibt das Bayerische Gesundheitsministerium. Auch in Arbeitsstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, sowie am Platz in Schulen und Hochschulen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Sperrstunde: Die Sperrstunde verschiebt sich um eine Stunde nach vorne und gilt bei Stufe “Dunkelrot” ab 21 Uhr. Selbiges gilt für das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und dem Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.

Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern erlaubt
Bei der Warnstufe “Dunkelrot” dürfen Veranstaltungen aller Art nur noch mit 50 Teilnehmern stattfinden. Dazu zählen Kulturveranstaltungen, wie zum Beispiel Theater und Kinos, aber auch Vereinsversammlungen. Ausnahmen Begrenzung gibt es für Gottesdienste und Demonstrationen.

Lokale Lock-Downs sind möglich. Aber: Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Möglichkeit über eine sogenannte Allgemeinverfügung die in der Corona-Ampel genannten Regelungen auf die Situation vor Ort anzupassen. Für morgen ist im Landratsamt Ebersberg ein Treffen des Corona-Krisenstabs angesetzt.

(Symbolfoto: Adobestock / Rawf8)