Ab heute schärfere Corona-Maßnahmen!

von Markus Bistrick

Ab heute (9.12.) bis zum 5. Januar gilt zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen: eine Ausgangsbeschränkung, Wechselunterricht ab der 8. Klasse, Alkoholverbot im Freien und in Corona-Hotspots, wie aktuell dem Landkreis Ebersberg, zudem eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Was das konkret bedeutet und welche Ausnahmen es gibt?

 

Zu den bereits bestehenden Maßnahmen gilt ab heute (9. Dezember) bis zumindest zum 5. Januar unter anderem:

  • Ausgangsbeschränkung! Die Wohnung darf nur noch aus “triftigem Grund” verlassen werden (u.a. Weg zur Arbeit, Arztbesuch, Einkaufen gehen oder der Besuch eines anderen Hausstands solange die Zahl von fünf Personen nicht überschritten wird (nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren, Besuche bei alten und kranken Menschen)
  •  Sonderregelung zu Weihnachten: Für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird. Diese Sonderregelung gilt nicht für Silvester. Treffen größerer Gruppen sind demnach zum Jahreswechsel untersagt.
  • Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt Wechselunterricht. Ausnahmen gelten nur für die Abschlussklassen. An allen beruflichen Schulen gilt Distanzunterricht.
  • Alkoholverbot im Freien

 

Zusätzliche Maßnahmen für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 – dies ist aktuell im Landkreis Ebersberg der Fall. Hier gilt außerdem:

  • Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr: Das Verlassen der Wohnung ist nur erlaubt für den Weg zur Arbeit, medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender oder Handlungen zur Versorgung von Tieren. An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette), ansonsten gilt trotz Weihnachten zwischen 21 und 5 Uhr die Ausgangssperre.
  • Distanzunterricht an allen Schulen ab Jahrgangsstufe 8 (Ausnahmen hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen).

Übrigens: Die erweiterten Maßnahmen gelten im Landkreis Ebersberg nur solange, bis der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist und die Kreisverwaltungsbehörde das Außerkrafttreten angeordnet hat. Das wird, laut Landratsamt, morgen Thema in der Sitzung des Krisenstabs sein. Aktuell liegt die 7-Tage-Indizidenz bei 193,5 und damit bereits den sechsten Tag in Folge unter der 200er-Marke.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder unterstützt zudem einen “harten Lockdown” mit Geschäftsschließungen ab Weihnachten. Wenn sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf einige, werde Bayern ihn mittragen, sagte der CSU-Chef in seiner gestrigen Regierungserklärung.