Polizei stoppt Fahrradfahrt mit 1,82 Promille

von Eva Bistrick

Die Polizei hat in Haar die Trunkenheitsfahrt eines stark alkoholisierten Mannes verhindert. Der 40-Jährige hielt sich in den frühen Morgenstunden des 12. September in einem Lokal auf. Nachdem der Betreiber die Polizei um Unterstützung gebeten hatte, verließ der Mann das Lokal und wollte mit seinem Fahrrad nach Hause fahren.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Die Einsatzkräfte verhinderten die Weiterfahrt, versperrten das Fahrrad und verwahrten den Schlüssel bei der Polizeiinspektion 27. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung brachten sie den Mann zu seiner Wohnanschrift.

Alkohol auf dem Fahrrad: Was gilt?
Auch wer betrunken Fahrrad fährt, kann sich strafbar machen. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrende als absolut fahruntüchtig – unabhängig davon, ob sie noch sicher wirken oder Fahrfehler machen. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzukommen.

Eine Trunkenheitsfahrt kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Ab 1,6 Promille kann die Fahrerlaubnisbehörde zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Damit kann eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad auch Folgen für den Autoführerschein haben.