Heute Nacht sind fast alle Wahlkampfplakate der Freien Wähler in der Gemeinde Vaterstetten gezielt beschmiert und beschädigt worden. Das Großflächenplakat am Reitsbergerhof sogar zum wiederholten Male. “Der Schaden liegt im vierstelligen Bereich“, wie Klaus Färber, der Vorsitzende des Kreisverbands Ebersberg der FW, gegenüber B304.de erklärt. Er werde Anzeige erstatten. Färber bittet um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung per E-Mail an: zahnaerzteFF@t-online.de
In diesem Zusammenhang nochmal folgende Hinweise:
Ob der abgebildeten Person „nur“ mit Filzstift eine Brille verpasst oder das Wahlplakat komplett übermalt wird – rechtlich gesehen ist beides Sachbeschädigung.
Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen begeht man eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Es kommt auch nicht darauf an, ob man das Plakat zerreißt, etwas draufmalt oder draufklebt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn man ohne weiteres den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kann – etwa bei einem leicht ablösbaren Klebestreifen. Wenn man von der Polizei erwischt wird, droht ein Strafverfahren. Häufig wird man eine Geldstrafe zahlen müssen. Das gilt übrigens auch nach der Wahl.
Wenn man Wahlplakate einfach mitnimmt, sie aber äußerlich so lässt, wie sie sind, begeht man keine Sachbeschädigung. Dafür droht dann ein Strafverfahren wegen Diebstahls. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür sogar noch höhere Strafen als für Sachbeschädigung vor. Da die Parteien Eigentümer der Plakate sind, können sie Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen. Außerdem müssen die Täter natürlich ihr Diebesgut wieder herausgeben.