Wie geht es an den Schulen weiter?

von Catrin Guntersdorfer

Am kommende Montag (12.04.) geht nach den Osterferien der Unterricht in den Schulen wieder los und das mit einer entscheidenden Neuerung:  Schülerinnen und Schüler müssen sich künftig zwei mal pro Woche einem Corona-Selbsttest in der Schule unterziehen, um am Unterricht in den Klassenräumen teilnehmen zu dürfen. Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.

Wahlweise können auch Nachweise über einen PCR-Test oder Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden, die von medizinisch geschultem Person vorgenommen werden. Auch Lehrer müssen sich ab Montag zwei mal die Woche testen lassen, genauso wie das übrige schulische Personal.

Werden die Tests verweigert, kann die Schulpflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden,  ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht jedoch nicht. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv in der Schule getestet, wird der Betroffene zunächst in einem anderen Raum isoliert und, sofern es möglich ist, von Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt. Da ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Kinder der betroffenen Klasse können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.

(Foto: adobestock / Lisa)

Die Selbsttests sollen im Regelfall unmittelbar zu Beginn des Unterrichtstages im jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Die Zeit zur Durchführung des Tests benötigt rund fünf Minuten. Nach weiteren 15 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden. Den Schulen werden die Tests von ihren Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft von Kultusminister Michael Piazolo hat der Freistaat einen ausreichenden Vorrat an Tests zur Verfügung.

Aber gehen überhaupt wieder alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien in die Schule? Im Landkreis München und Ebersberg findet an den Schulen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten – und das dürfte wohl nach Auskunft der Landratsämter aus Platzgründen in den meisten Fällen so sein – gilt Wechselunterricht! Kindertageseinrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt, ein so genannter eingeschränkter Regelbetrieb. Wie das Landratsamt München mitteilt, gelten diese Bestimmungen für Inzidenzwerte im Bereich zwischen 50 und 100. Der maßgebliche Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut an diesem Freitag im Landkreis München bei 83,0 und im Nachbarlandkreis Ebersberg bei 79,4.
Trotz verpflichtender Tests gelten weiterhin die Regelungen, die an die Infektionslage in der jeweiligen Region geknüpft sind. Voller Präsenzunterricht, also auch auch ohne Mindestabstand, findet nur in den Grundschulen statt und auch nur bei einem Wert unter 50. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten auch für Grundschüler die Mindestabstandsregeln. Das bedeutet dann, was in den anderen Jahrgangsstufen in der Regel auch, eine Aufteilung der Klassen und Wechselunterricht. Bei einem Wert von über 100 gehen alle Schüler in den Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen aller Schularten, sowie die vor dem Übertritt stehenden vierten Klassen und die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen. Für sie gibt es wie in der Vergangenheit auch Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht.