Die Gemeindeverwaltung Vaterstetten bittet darum, die Wertmarkenbögen mit nicht verbrauchten Müll-Wertmarken aus dem vergangenen Jahr so bald wie möglich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. “Sofern nicht verbrauchte Wertmarken 2021 bis Ende Februar bei uns abgegeben werden, kann die Verrechnung mit der Jahresgebühr 2022 bei der Hauptveranlagung im März berücksichtigt werden”, so das Rathaus in einer Mitteilung. Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden. Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet spätestens mit dem 30. Juni 2022.
“Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.” Da das Rathaus derzeit auf Grund der Corona-Situation nur eingeschränkt geöffnet hat, wird darum gebeten, auf eine persönliche Abgabe der Wertmarken zu verzichten: “Bitte werfen Sie die Wertmarken direkt in den Briefkasten des Rathauses ein. Alternativ können Sie die Wertmarken auch per Post an die Gemeinde senden.”