Aus aktuellem Anlass weist das Rathaus Grasbrunn darauf hin, dass derzeit unseriöse Firmen in Grasbrunn auf Anzeigenakquise für eine sogenannte „BÜRGERINFO-BROSCHÜRE“ sind. Es handelt sich bei dieser Publikation um keine von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebene Broschüre!
Alle von der Gemeindeverwaltung beauftragten Verlage beziehungsweise Agenturen können sich IMMER mit einem unterschriebenen Referenzschreiben des Bürgermeisters ausweisen. Bitte fragen Sie danach!
So fängt es meistens an:
Ein Gewerbetreibender hat in einer Publikation, zum Beispiel in der Bürgerinfobroschüre der Gemeinde Grasbrunn oder auf dem Faltortsplan der Gemeinde inseriert. Für unseriöse Verlage sind die Anzeigenteile solcher Werbeträger ideale Jagdgründe.
Die Tour mit der angeblichen Folgeauflage
Eines Tages wird der Gewerbetreibende telefonisch auf sein Inserat in einem der vorgenannten Werbeträger angesprochen. Der Anrufer erklärt, es sei nun eine Folgeauflage geplant und fragt, ob der Gewerbetreibende auch hierin wieder inserieren möchte. Teilweise wird behauptet, das Inserat in der Folgeauflage sei kostenlos oder bereits bezahlt. Ob der Gewerbetreibende Ja oder nein sagt, ist gleichgültig. Denn in jedem Fall soll er wegen des angeblich kurz bevorstehenden Redaktionsschlusses schnell ein Formular unterzeichnen, das ihm sogleich per Telefax übermittelt wird. In das Formular ist die Anzeige des Gewerbetreibenden aus dem telefonisch in Bezug genommenen Werbeträger einkopiert, womit auf den ersten Blick alles seine Richtigkeit zu haben scheint. Möchte der Gewerbetreibende in der angeblichen Folgeauflage inserieren, soll er nur eben seine Anzeige kontrollieren, eventuelle Änderungen vermerken, unterschreiben und zurückfaxen. Durch den augenfälligen Bezug auf einen tatsächlichen Vorauftrag funktioniert diese Masche leider mit großem Erfolg.
Die Tour mit dem „schlechten Gewissen“
Für diese Masche genügt dem „Anzeigenhai“ irgendeine Anzeige des Gewerbetreibenden. Die Anzeige wird ebenfalls auf ein Auftragsformular kopiert und dem Gewerbetreibenden per Telefax übermittelt. Anschließend wird der Gewerbetreibende angerufen und ohne lange Erklärungen um Druckfreigabe gebeten. Ziert sich der Gewerbetreibende, wird ihm mehr oder weniger schroff erklärt, den Auftrag habe er doch längst erteilt. Es gehe nur noch um die Druckfreigabe, womit es wegen der kurz bevorstehenden Drucklegung eile. Ziert sich der Gewerbetreibende weiter, wird er zunehmend entrüsteter an seinen angeblich erteilten Auftrag erinnert. Diese Masche basiert auf einer subtilen Kombination aus Täuschung (angeblich längst erteilter Auftrag) und Appell an die kaufmännische Ehre („Sie wollen doch wohl nicht ernsthaft leugnen, uns den Auftrag erteilt zu haben?!“).
Geben Sie „Anzeigenhaien“ keine Chance!
- Legen Sie sich für Anrufe oder Vertreterbesuche eine Liste Ihrer laufenden Anzeigenaufträge bereit, in der die Verlage, die Publikationen und die Vertragslaufzeiten aufgeführt sind
- Trauen Sie keinem Anrufer oder Vertreter, der Sie zur eiligen Unterschrift drängt
- Prüfen Sie sorgfältig, was Sie unterschreiben
- Lesen Sie immer auch das „Kleingedruckte“