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2,5 Jahre Knast für Katzenmörder

von Eva Bistrick

Dieser Vorfall hatte nicht nur in Vaterstetten für Entsetzen gesorgt: 2022 wurden im Gemeindegebiet mehrere Katzen getötet und verstümmelt aufgefunden. Jetzt wurde der Täter zu 2,5 Jahren Knast verurteilt – aber nicht wegen der grauenvollen Taten an den Katzen.

Wie B304.de berichtete, machten Spaziergänger am 25. Juni 2022 eine grausige Entdeckung: Auf dem Kinderspielplatz beim Vaterstettener Stadion fanden sie abgetrennte Gliedmaßen einer Katze. Der Kopf des Tieres war laut Polizei auf einer Schaukel drapiert, der Körper lag auf der Wiese. Eine Pfote wurde unmittelbar neben dem Kadaver entdeckt. Die drei anderen Pfoten sowie den Schwanz hatte der Täter ebenfalls abgetrennt. Die Katze sei offenbar bei lebendigem Leib verstümmelt worden. In der Nähe des Spielplatzes fand die Polizei später eine Axt, die als Tatwaffe in Frage kam. Das klingt wie aus einem Horrorfilm – und sollte leider nicht der letzte Vorfall dieser Art gewesen sein.

Am 1. September meldete ein Jäger eine weitere tote Katze in einem Waldstück nahe des Hasenwegs. Dort war zunächst nicht auszuschließen, dass ein anderes Tier die Ursache gewesen sein könnte. Am 21. Oktober folgte ein weiterer Fund im Bereich Biberweg. Im Zuge der Ermittlungen geriet ein Tatverdächtiger aus Vaterstetten, damals noch minderjährig, in den Fokus.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte später unter anderem im Zusammenhang mit diesen Vorgängen strafrechtlich verfolgt und stand im weiteren Verlauf unter Bewährung. Damit verbunden war unter anderem die Auflage, sich um eine ambulante Psychotherapie zu bemühen; nach Gerichtsangaben war er hierfür an eine entsprechende Einrichtung angebunden.

Nun steht derselbe Mann, inzwischen 20 Jahre alt, erneut vor Gericht und wurde gestern, am Dienstag, 7. April, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auslöser des aktuellen Verfahrens ist ein Vorfall vom 12. Dezember 2024 an der U-Bahn-Station Georg-Brauchle-Ring in München. Nach Angaben des Gerichts stieß der Mann dort eine ältere Frau im Bereich des Ein- und Ausstiegs gezielt aus der U-Bahn, sodass sie zu Boden fiel und verletzt wurde. Aufgezeichnet wurde die Tat in einem Überwachungsvideo des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV). Zum aktuellen Gesundheitszustand der Geschädigten liegen nach Rückfrage unserer Redaktion keine Informationen vor, auch ihr Aufenthaltsort ist dem Gericht unbekannt.

Im Verfahren wurden auch weitere Vorwürfe aus einem späteren Zeitraum verhandelt. Dazu zählen Vorfälle, bei denen der Mann laut Gerichtsangaben auf Videoaufnahmen aus sozialen Netzwerken zu sehen ist, wie er an Bahnhöfen und im öffentlichen Raum gezielt Menschen beschimpft und anschreit. In einem Fall bespuckte er zudem einen vorbeiradelnden älteren Mann an einer Bushaltestelle in Vaterstetten und trat einen Mülleimer aus der Verankerung.

Eine Aussetzung zur Bewährung kommt nicht in Betracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.