Das Münchner Amtsgericht hat jetzt einer Frau aus Grasbrunn 3000,- Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zahlen muss der Vaterstettener Winterdienst. Die Frau hatte sich im März 2015 den Mittelfinger der rechten Hand gebrochen, als sie auf einer Eisplatte vor einem Supermarkt ausgerutscht und gestürzt war. Die Fraktur und der Kapselriss bereiten ihr bis heute Probleme und die Hand ist trotz Ergotherapie noch immer nicht voll funktionsfähig.
Das Amtsgericht München begründet seine Entscheidung damit, dass der Winterdienst nicht für eine eisfreie Straße gesorgt habe. Nicht nur die 3000,- Euro Schmerzensgeld sondern auch die Folgekosten müssen übernommen werden. “Gerade ein gewerblich beauftragtes Unternehmen muss Kontrollen durchführen und gegebenenfalls streuen, eine „erhöhte Sorgfaltsplicht“ sei gegeben”, heißt es in der Begründung des Urteils. Dass auf dem Parkplatz am Supermarkt nicht gestreut war, weil die Gemeinde nicht zum Einsatz gerufen hatte und zudem die Parkplätze und Wege schnee- und eisfrei gewesen seien, ließ das Gericht nicht gelten. Zudem konnte der Beklagte nicht nachweisen, dass er wirklich eine Kontrolle um fünf Uhr morgens am besagten Tag durchgeführt hatte. Der Monat März ist nach Meinung des Gerichts eindeutig als Wintermonat zu bewerten, in dem Schnee und Eis nichts Ungewöhnliches seien. So könne es auch zu Glätte an einzelnen Stellen kommen. “Gerade ein gewerblicher Winterdienst unterliegt erhöhten Sorgfaltspflichten, die der Beklagte fahrlässig verletzt hat”, so das Gericht.