Vaterstetten verschärft die Leinenpflicht – berechtigt oder bloß Beruhigung?

von Eva Bistrick

Seit Anfang Juli gilt in Vaterstetten: Alle Hunde – ob groß oder klein – müssen in gemeindlichen Grünanlagen und auf öffentlichen Freiflächen an die Leine. Abgesehen natürlich von der Vaterstettener „Hundewiese”. Was zunächst wie ein klarer Schritt in Richtung mehr Ordnung und Sicherheit wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen Fragen auf.

Worum geht es?
Auslöser für die neue Regelung waren Beschwerden über Hundekot, besonders im Vaterstettener Bürgerpark. Die Gemeinde will dem Problem mit mehr Kontrolle begegnen. „Wenn der Hund an der Leine ist, hat der Halter besseren Überblick – und räumt im Idealfall auch auf“, sagte Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) bei der Gemeinderatssitzung.

SPD-Gemeinderätin Cordula Koch sprach von „wenigen schwarzen Schafen“, die die Mehrheit der verantwortungsvollen Hundebesitzer in Misskredit brächten. Ihre Fraktionskollegin Maria Wirnitzer betonte zusätzlich das Sicherheitsgefühl: Viele Kinder hätten Angst vor freilaufenden Hunden.

Was bringt das?
Tierärztin und Gemeinderätin Dr. Bianca Dusi-Färber (Freie Wähler) sieht die Maßnahme kritisch: „Die Tiere kacken an der Leine genauso hin – wer vorher nichts eingesammelt hat, tut das auch jetzt nicht.“ Für sie steht fest: Nicht mehr Regeln, sondern mehr Eigenverantwortung ist gefragt. Zudem sieht sie ältere Menschen und ihre kleinen Hunde benachteiligt: „Ich halte die generelle Leinenpflicht für alle Hunde – unabhängig von der Größe – für den falschen Weg. Gerade ältere Menschen sind auf nahegelegene Gemeindeflächen angewiesen, damit ihre kleinen Hunde sich frei bewegen können – für Gesundheit und seelisches Wohlbefinden. Natürlich gilt Rücksicht: Hunde gehören nicht auf Spielplätze. Aber Hundekot wird nicht durch Leinenpflicht beseitigt, sondern nur, wenn der Mensch ihn auch aufhebt und entsorgt. Was wir brauchen, ist mehr Verantwortungsbewusstsein – nicht pauschale Verbote.“

Was galt schon vorher?
Fakt ist: Auch vor dem Beschluss gab es bereits Regeln. Leinenpflicht für Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe, Hundeverbot auf Spielplätzen – vieles davon wurde nun lediglich verschärft oder satzungsrechtlich konkretisiert. Der Nutzen bleibt unklar, die Durchsetzung fraglich. Und wer soll es überhaupt kontrollieren?

Fazit:
Die neue Regelung soll für mehr Sauberkeit und Sicherheit sorgen – ob sie das tatsächlich leistet, hängt weniger von der Leine als vom Verhalten der Halter ab. Und genau daran, das zeigt die Debatte, scheiden sich die Geister.