Noch mal glimpflich ausgegangen ist gestern am frühen Abend ein Verkehrsunfall an einem Zebrastreifen in Vaterstetten. Eine 47-jährige Frau wollte mit ihrem Fahrrad am Kreisverkehr in der Karl-Böhm-Straße über den Zebrastreifen fahren. Ein 84-jähriger Autofahrer übersah die Frau und stieß mit der Radfahrerin zusammen. Die 47-Jährige wurde zunächst auf die Motorhaube des Autos geschleudert und stürzte dann zu Boden. Dabei zog sie sich leichte Schürfwunden an der Hand zu. Nach einer ambulanten Versorgung durch den Rettungsdienst konnte sie jedoch nach Hause gehen. Dadurch dass beide Verkehrsteilnehmer mit relativ niedriger Geschwindigkeit unterwegs waren, blieb es bei der geringen Verletzung und einem kleinen Sachschaden am Auto des 84-Jährigen. Er muss sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, die Dame wegen unerlaubten Befahrens des Zebrastreifens. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Zebrastreifen für Fußgänger da sind. Schieben müssen Radfahrer zwar nicht immer, jedoch haben sie keine Vorfahrt auf dem Zebrastreifen. Zwar gibt es kein explizites Radfahrverbot auf dem Zebrastreifen, dennoch können Radfahrer, falls dort ein Unfall passiert, von einer erheblichen Mitschuld ausgehen.