„Unbefriedigendes Ergebnis“

von Leon Öttl

Durch Verzögerungen beim Umzug des Umspannwerks kann das Gewerbegebiet am Philipp-Maas-Weg in Vaterstetten wohl erst deutlich später als geplant bezogen werden. Vertraglich vereinbart ist die Fertigstellung am neuen Umspannwerk bis Ende 2023 – bis Ende 2024 soll der Rückbau dann komplett beendet sein.

Noch vor rund einem Jahr blickte die Gemeinde optimistisch auf den Zeitplan: „Wir hoffen, dass erste Betriebe noch in 2023 ihren neuen Firmensitz beziehen werden“, sagte Wirtschaftsförderer Georg Kast im Januar 2022 gegenüber B304.de.

Daraus wird nun nichts: „Momentan sieht es so aus, dass wir mit den Erschließungsarbeiten erst in der zweiten Hälfte 2024 beginnen können, natürlich ein sehr unbefriedigendes Ergebnis für die Gemeinde und die Erwerber der Grundstücke.“ Konkretere Informationen soll es nach einem Gesprächstermin geben, der zum Redaktionsschluss noch nicht stattfand.

Kast sieht das Bayernwerk in der Verantwortung: „Die Gemeinde Vaterstetten hat alle Vorarbeiten längst beendet, der Bebauungsplan ist gesetzt, die Straßenplanung fertig, der Gemeinderat hat allem zugestimmt – wir warten nur auf das Okay von Bayernwerk“. Eine Unternehmenssprecherin betont auf Anfrage, dass der vertraglich zugesicherte Zeitraum eingehalten werde: Das neue Umspannwerk „soll wie geplant Ende 2023 in Betrieb gehen. Am alten Standort planen wir weiterhin, bis Ende 2024 den vollständigen Rückbau des bisherigen Umspannwerks mitsamt der Freileitungsanbindung abschließen zu können“, so die Sprecherin. Auf Rückfrage räumt diese eine Verzögerung ein und beruft sich auf Lieferschwierigkeiten im Rahmen des Neubaus – die Stromversorgung müsse unterbrechungsfrei gewährleistet werden. „Aufgrund von unvorhergesehenen Materiallieferschwierigkeiten verschiebt sich der Detail-Terminplan auf der Baustelle. Die unerwarteten Änderungen im Bauablauf beeinträchtigen nach aktuellem Stand jedoch nicht das der Gemeinde genannte Datum zum vollständigen Rückbau auf der Bestandsfläche“, so das Bayernwerk. Die Leidtragenden sind die Gewerbetreibenden, die konkret planen müssen.