Umtauschfrist für Führerscheine verlängert

von b304

Die erste Frist zum Umtausch alter Führerscheine, die eigentlich für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bereits bis zum 19. Januar 2022 hätte erfolgen sollen, wurde nun laut Beschluss der Innenministerkonferenz bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. “Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Denn die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt trotz Umtauschpflicht unberührt”, so die zuständige Behörde in einem Schreiben. Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern , denn man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege, so Innenminister Joachim Hermann.

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine.