Umtausch der Führerscheine

von b304

Die erste Frist für den Führerschein-Pflichtumtausch rückt näher. Bereits bis zum 19. Januar 2022
müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 handeln. Wer Teil dieses Personenkreises ist, soll bitte daran denken, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.
Bereits Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.


Das Wichtigste in Kürze:


Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch kann man im Landkreis München online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de/online-services. Für den Landkreis Ebersberg ist die Führerscheinstelle in Ebersberg (Kolpingstraße 1) zuständig. Hier ist kein Umtausch online möglich.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Man benötigt den bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhält man durch Anruf bei der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins.


Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Den bisherigen Führerschein bekommt man entwertet zurück.


Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt? Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommt man den neuen Führerschein dann direkt nach Hause gesandt. Wer keinen Versand wünscht und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, für den fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung aktuell etwa 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.


Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?
Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter www.landkreis-muenchen.de oder auf der Seite des Landratsamts Ebersberg . Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 oder08092 823 500 erreichbar.