Eine Baumfällaktion in der Hochwaldstraße in Baldham, hat jetzt ein kostspieliges Nachspiel für die Verursacher. Vor gut einem Jahr hatte die illegale Fällung in der Straße für Entsetzen bei den Nachbarn gesorgt. “Es war an einem Freitagnachmittag”, erinnert sich eine Anwohnerin zurück. “Wir haben damals das Umweltamt und sogar die Polizei informiert, dass hier nicht nur ein altes Haus abgerissen wird, sondern auch geschützte Bäume gefällt werden.” Wie sich herausstellte, hatte das Abbruchunternehmen tatsächlich nicht nur das alte Gebäude beseitigt, um Platz für einen Neubau zu schaffen, sondern auch die benachbarten Bäume mit einem Kran entwurzelt.
Wie die Gemeinde Vaterstetten in einer Presseerklärung mitteilt, hatte die Firma, als die Arbeiten auf dem Baugrundstück eingestellt wurden, bereits vier geschützte Bäume gefällt. “Weitere Arbeiten wurden zwar sofort eingestellt, aber die Beschädigungen an den verbliebenen Bäumen waren so gravierend, dass ein Gutachten eines Baumsachverständigen eingeholt wurde”, heißt es aus dem Rathaus. Danach mussten weitere zehn Bäume, die durch die Baumschutz-Verordnung geschützt waren, aufgrund des Einsatzes des Abbruchunternehmens gefällt werden. Gegen die Firma und den Grundstückseigentümer wurden Bußgeldverfahren eröffnet, die jetzt, nach Vorliegen der Gutachten und der Aussage des Grundstückseigentümers, abgeschlossen werden konnten. Zugute gehalten wurde den Verursachern, dass ein Teil der Bäume aufgrund des genehmigten Bauantrages hätten entfernt werden müssen und dass einige der illegal entfernten Bäume, nach Aussage der Gemeinde, eine teilweise deutliche Vorschädigung hatten. Die Summe des Bußgeldes liegt nach offiziellen Angaben im fünfstelligen Bereich. Zudem wurde der Grundstückseigentümer zur Nachpflanzung von elf Laubbäumen auf seinem Grundstück verpflichtet.
Die Gemeinde Vaterstetten weist darauf hin: Nachdem solche Abholzaktionen häufig am Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, also zu Zeiten, in denen die Rathausverwaltung normalerweise nicht besetzt ist, bitten wir die Bürger in solchen Fällen nach der schriftlichen Behördengenehmigung zu fragen oder in begründeten Fällen die Polizei zu verständigen.