Nach den Impfzentren schließen nun auch die kommunalen Corona-Testzentren ihre Pforten. Am 28. Februar können sich anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger letztmalig im noch geöffneten kommunalen Testzentrum in Haar auf das Coronavirus testen lassen, wie das Münchner Landratsamt mitteilt.
Zum 1. März läuft die Coronavirus-Testverordnung des Bundes aus. In der Folge enden dann auch die bislang noch bestehenden Ansprüche für Bürgerinnen und Bürger, sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos testen zu lassen.
Bereits seit 10. Februar müssen keine Schnell- oder PCR-Testzertifikate mehr beim Besuch von Einrichtungen für vulnerable Personengruppen vorgelegt werden. Es genügt eine Eigenerklärung oder ein vorgelegter Selbsttest.
Die letzten Testmöglichkeit im kommunalen Testzentrum:
28.2.2023, 08:00 Uhr-12:00 Uhr