Testpflicht nach den Ferien

von b304

Kleinkinder unterliegen ab kommendem Montag (10.01.) beim Besuch von Kindertagesstätten einer Corona-Testnachweispflicht. Drei Mal in der Woche müssen die Kinder getestet werden. Auch wenn die Infektionszahlen weiter steigen, möchte man so die Einrichtungen offen halten können. Da sich Kinder unter fünf noch nicht gegen Covid-19 impfen lassen können, gilt in Kindertagesstätten eine Testpflicht. Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. Dabei müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber aber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Familien erhalten dafür weiterhin Berechtigungsscheine zum kostenlosen Bezug von Selbsttests in den Apotheken. Tests von anerkannten Teststationen werden natürlich auch anerkannt. Manche Kindertagesstätten planen auch Pool-Tests anzubieten. Ohne negativen Testnachweis dürfen Kinder nicht in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden. Der erste Testnachweis muss bereits am ersten Tag nach den Ferien erbracht werden.

Auch alle Schülerinnen und Schüler dürfen den Präsenzunterricht nur noch besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung.
“Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen”, so das Kultusministerium in einem Schreiben an die Elter. Und weiter: “Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest.” So hofft man, dass der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg beginnt.