Noch bis zum 31. März können alte Fahrkarten, die vor dem letzten Fahrplan- und Tarifwechsel am 15. Dezember 2019 erworben wurden, ohne das sonst übliche Bearbeitungsentgelt von 2,00 Euro pro Vorgang erstattet mehr…
Quelle: B304.de
Noch bis zum 31. März können alte Fahrkarten, die vor dem letzten Fahrplan- und Tarifwechsel am 15. Dezember 2019 erworben wurden, ohne das sonst übliche Bearbeitungsentgelt von 2,00 Euro pro Vorgang erstattet mehr…